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CJD Zwickau

Adresse / Kontaktdaten

Werdauer Str. 62/ Haus 9
08056 Zwickau
Sachsen
Deutschland
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Telefon: 03733 679138 (Angebotsleitung Berufliche Bildung Soziale Teilhabe/Arbeit & Beschäftigung Annaberg-Buchholz und Erzgebirgskreis) E-Mail: mandy.schuster@cjd.de Homepage: https://www.cjd-sachsen.de/angebote/berufliche-bildunggesundheit-rehabilitationarbeit-beschaeftigung/

Beschreibung:

Anderer Anbieter nach § 60 SGB IX

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.

Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.

Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:

Bundesagentur für Arbeit

Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:

  • Eingangsverfahren
  • Berufsbildungsbereich

Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:

Anderer Leistungsanbieter Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich nach § 60 SGB IX:
Als Chancengeber und anderer Leistungsanbieter ermöglichen wir Menschen mit Behinderungserfahrungen oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, ihr Recht auf berufliche Autonomie und somit auf Teilhabe an der Gesellschaft auszuüben. Gleiches gilt für diejenigen, die nach einem Unfall oder einer Krankheit ein Rehabilitationsangebot benötigen.

Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
1. Eingangsverfahren und individuelle Kompetenzanalyse (3 Monate),
2. Berufsbildungsbereich und modulare Qualifizierungsangebote (2 Jahre) in den Bereichen:

  • Küche (z.B. Vorbereiten und Vorbehandeln von Lebensmitteln, Herstellen, Anrichten und Dekorieren von Speisen, Ausgabe von Speisen, Arbeiten in der Spülküche, Herrichten von Buffetplatten)
  • Service (z.B. Kassieren mit Systemkasse, Anrichten und Dekorieren von Speisen, Ausgabe von Speisen und Getränken, Bereitstellen von Speisen und Getränken auf einem Büfett, Herrichten von Tischen und Tafeln)
  • Hauswirtschaft (z.B. Reinigung und Pflege von Sanitäranlagen und Räumen, Vorbereiten von Veranstaltungen, Lagern und Planen von Wareneinkäufen, Entsorgung von Abfallprodukten, Einhalten von Hygienevorschriften)

Ziel:
Ziel der beruflichen Bildung ist, die Eingliederungs- und Teilhabemöglichkeiten zu verbessern. Die Teilnehmer sollen durch die Maßnahmen auf eine geeignete und marktfähige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, eine (Reha) Berufsausbildung oder für den Arbeitsbereich einer Werkstatt, eines Inklusionsbetriebes oder eines anderen Leistungsanbieters vorbereitet und hingeführt werden.
Die berufliche Bildung im Berufsbildungsbereich des anderen Leistungsanbieters zielt sowohl auf Erhalt, Erhöhung oder Wiedergewinnung arbeits- und berufsspezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten, als auch auf die Vermittlung lebenspraktischer und allgemeinbildender Inhalte.

Zielgruppe:
Erwachsene, die aufgrund ihrer Behinderungserfahrung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sind und Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben haben.
Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Ursache, Art und Schwere der Behinderungserfahrung, insofern keine erhebliche Selbst- und Fremdgefährdung oder ein außerordentlicher Pflegebedarf besteht.

Leistungen:

  • Unterstützen der Begabungen und Stärken,
  • Individuelle Kompetenzanalyse,
  • Individuelle und nachhaltige Stabilisierung der Teilnehmenden,
  • Sozialpädagogische und psychologische Begleitung im Arbeitsalltag und bei Krisensituationen,
  • Stütz- und Förderunterricht in Gruppen als auch einzeln mit fachtheoretischen sowie praktischen Themenschwerpunkten,
  • Förderung der beruflichen und sozialen Handlungskompetenzen sowie der lebenspraktischen Fähigkeiten,
  • Unterstützen und begleiten während der Arbeitsplatzsuche und beim Übergang nach dem Berufsbildungsbereich,
  • Hilfsangebote zur Unterstützung bei der individuellen Lebensbewältigung,
  • Aktivieren von Selbsthilfepotentialen und Ressourcen,
  • Information und Beratung von Partnern, Bezugspersonen und Kollegen,
  • Aktive Unterstützung für die persönliche Weiterentwicklung,
  • bei Bedarf Fahrdienst.
Bestandteil der Bildung können auch betriebliche Ausbildungsphasen und Praktika in regionalen Betrieben sein.

Fördermittelgeber: Agentur für Arbeit, Rentenversicherung.

Partner:

  • Regionale Wirtschaftsunternehmen zur Durchführung berufspraktischer Erprobungen und betriebsintegrierter Bildung (Praktika),
  • Integrationsfachdienst,
  • KSV Sachsen,
  • Industrie- und Handelskammer,
  • Handwerkskammer Chemnitz
(Info: durch Mitteilung und/oder Homepage des Anbieters. Ob Angebot in dieser oder veränderter Form besteht, muss beim Anbieter erfragt werden. Zum Redaktionsstand Januar 2025 keine Homepage und keine Kontaktdaten zum Angebot vorhanden.)

Weiterführende Informationen

Referenznummer:

R/AA51


Informationsstand: 29.01.2025