Beschreibung:
Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Das Angebot des INNklusionswerkes richtet sich an den Personenkreis mit einer Bewilligung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder dem Rentenversicherungsträger. Mit den langjährigen Erfahrungen aus der beruflichen Rehabilitation verzahnen sich die Bedarfe des ersten Arbeitsmarktes mit dem gesetzlichen Inklusionsauftrag durch individuelle Qualifizierung im neu gestalteten Berufsbildungsbereich.
Unsere Leistungen in Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich:
Im dreimonatigen Eingangsverfahren ermitteln wir, ob Teilnehmende für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt geeignet sind. Die Orientierung im Eingangsverfahren basiert auf umfangreichen Testungen und Übungen der Reha-Assessments. Unser Ziel ist, einen Weg zu planen, um Teilnehmende bis zu zwei Jahre im Berufsbildungsbereich individuell und inklusiv zu fördern und bedarfsgerecht zu qualifizieren.
Die Qualifizierung im Berufsbildungsbereich ist mit Modulen der beruflichen Rehabilitation verzahnt. Angebote bestehen in den Bereichen:
- Metallbearbeitung
- Technik
- Kaufmännische Berufe
- Einzelhandel
Unsere aus der beruflichen Rehabilitation bewährte und enge Zusammenarbeit mit Unternehmen hilft Teilnehmenden, sich realistisch und inklusiv im Arbeitsumfeld zu orientieren. Dabei setzen wir auf begleitete betriebliche Phasen.
Inklusion als Ergebnis der Integrationsorientierung:
Wir sind überzeugt, dass unser integrationsorientierter Ansatz eine erfolgreiche Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Unsere Erfahrungen aus der beruflichen Rehabilitation ermutigen uns.
- betriebliche Phasen in Unternehmen der Wirtschaft
- Nutzen vorhandenen Wissens für eine hochwertige Qualifizierung und Anleitung im BFW Umfeld
- Individuelle Vermittlung von Kultur- und Schlüsselkompetenzen
Personelle und räumliche Ausstattung:
- Wo möglich, werden die Qualifizierungen inklusiv in unseren bestehenden Werkstätten der beruflichen Rehabilitation durchgeführt
- Wo nötig, ergänzen speziell ausgebildete Teams mit individueller Förderung, bieten geschütztere Lerngruppen und ein geeignetes Arbeitsumfeld
- Begleitende Pädagogen, Psychologen und Ärzte schaffen Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche Orientierung