Beschreibung:
Anderer Anbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Die Lagano gGmbH hat eine Anerkennung als „anderer Leistungsanbieter“ gem. §60 BTHG.
Lagano gGmbH ist in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Hauswirtschaft/Küche, Verkauf Gebäudebetreuung und Büro/Verwaltung tätig. In diesen Bereichen bietet sie unseren Klienten bisher Arbeits- und Ausbildungsplätze, sowie Praktika, an. Ein eigener Berufsbildungsbereich ermöglicht es uns, die individuelle Betreuung je nach Bedarf und Entwicklungsstand des Klienten noch individueller zu gestalten.
Unserer Erfahrung nach muss „Beziehungsarbeit zuerst“ und dann erst die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen der jeweiligen Arbeit stattfinden. Diese Herangehensweise zeigte auch im Ausbildungsbereich bisher die besten Erfolge. Ohne diesen wichtigen und arbeitsintensiven ersten Schritt seitens der Ausbilder, dem im Konzept daher extra ein langer Zeitraum eingeräumt ist, kann unserer Meinung nach Aus- und Weiterbildung nicht gelingen. Des Weiteren müssen im Berufsbildungsbereich die Tagesabläufe wie auch die Arbeitsformen und Rahmenbedingungen individuell auf jeden einzelnen Klienten, je nach persönlichem Leistungsvermögen, zugeschnitten werden. Neben sonderpädagogisch qualifizierten Ausbildern (FAB- Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen), stehen sozialpädagogische und psychologische Beratung und Betreuung zur Verfügung.
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