Adresse
Kunsthaus der Gold-Kraemer-Stiftung kathe: k Kunsthaus

Adresse / Kontaktdaten

Guidelplatz 5
50259 Pulheim
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Telefon: 02234 2779510 E-Mail: melanie.schmitt@gold-kraemer-stiftung.de Homepage: https://www.gold-kraemer-stiftung.de/angebote/kaethe-k-kunsthaus/konzept/

Beschreibung:

Anderer Anbieter nach § 60 SGB IX

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.

Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.

Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:

Bundesagentur für Arbeit
Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:

  • Eingangsverfahren
  • Berufsbildungsbereich
  • Arbeitsbereich

Informationen zum Angebot / Eigendarstellung

Die Gold-Kraemer-Stiftung hat mit dem kaethe:k kunsthaus erstmalig Arbeits- und Ausbildungsplätze für Künstler*innen mit Beeinträchtigung außerhalb einer Werkstatt für Behinderte Menschen geschaffen, die eine fachliche Professionalisierung und zugleich die Gewährleistung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Menschen mit Beeinträchtigung bieten. Hierfür konnte als sog. „Anderer Leistungsanbieter“ (§ 60 SGB IX) mit dem Landschaftsverband Rheinland eine Leistungs- und Prüfungsvereinbarung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgeschlossen sowie eine Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und den Gemeinnützigen Werkstätten Köln für die Berufliche Bildung vereinbart werden.

Im kaethe:k kunsthaus stehen den Künstler*innen individuelle Atelierplätze und professionelle Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Hier können die Künstler*innen sich ihrem Kunstschaffen widmen, sich auf ein Medium und ein Genre spezialisieren, eine eigene Handschrift und ein eigenes Werk entwickeln. Zur Herausarbeitung, Weiterentwicklung und Verstetigung ihrer künstlerischen sowie persönlichen Kompetenzen erhalten sie, bedarfsorientiert, individuelle Assistenz durch die künstlerischen Fachkräfte. Sukzessive werden die weiteren konzeptuellen Säulen des Kunsthauses ausgebaut.
Hierzu zählen eine Agentur, die den Künstler*innen Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht und für die Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung ihrer Werke verantwortlich ist, ein Bildungsprogramm, das Bildung intern vermittelt und Zugänge zu externen Bildungsinstitutionen schafft sowie ein Netzwerk mit Akteuren aus Kunst und Kultur, das Themen aus der Arbeit des kaethe:k kunsthaus aufgreift und in den Kunst- und Kulturbetrieb hineinträgt.

Weiterführende Informationen

Referenznummer:

R/AA38


Informationsstand: 28.01.2025