Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsbereich
- Berufsbildungsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Die faw Dresden bietet im Rahmen eines Angebotes nach §60
SGB IX, in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit, das Projekt "Teilhabe einfach (!) machen" für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung zur Erst- oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt an.
Projektvorstellung:
Eingangsverfahren
- Stärken & Interessen der Teilnehmenden feststellen
- anschließend gemeinsame Auswahl und Besuch des passenden Betriebes
Berufsbildungsbereich
- Lernen und Arbeiten mithilfe eines Paten / einer Patin im Unternehmen unter realen Arbeitsmarktbedingungen
Der Einstieg in das Projekt ist jederzeit möglich. Die Teilnahme kann mit angepasster Wochenarbeitszeit erfolgen und individuell gesteigert werden. Das Ziel ist eine anschließende Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Dauer des Projekts beläuft sich auf maximal 27 Monate, in denen die Teilnehmenden pädagogisch und fachlich durch die faw Dresden begleitet werden.
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