Beschreibung:
Anderer Anbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Das Projekt Teilhabe einfach (!) machen der faw Plauen wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Es handelt sich um berufspraktische Erprobungen und Bildung für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Wie läuft das Projekt ab?
Eingangsverfahren:
Stärken & Interessen feststellen,
gemeinsame Auswahl und Besuch des passenden Unternehmens.
Berufsbildungsbereich:
Lernen und Arbeiten mithilfe eines Paten/ einer Patin im Unternehmen,
Kennenlernen verschiedener Aufgaben,
individuelle Anpassung der Arbeitszeiten an Ihre persönlichen Voraussetzungen.
Während des Projektes begleitet Sie ein Sozialpädagoge/ eine Sozialpädagogin der faw und steht Ihnen für alle Anliegen zur Verfügung. Zudem finden regelmäßig Projekttage statt, welche wir gemeinsam gestalten.
Was muss ich noch wissen?
Der Einstieg ist jederzeit möglich und die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Während Ihrer Projektteilnahme haben Sie Anspruch auf Urlaubstage.
Wie lang dauert das Projekt?
Die individuelle Teilnahmedauer beträgt maximal 27 Monate. Sie kann bei Arbeitsaufnahme verkürzt werden.
Was ist das Ziel?
Das Ziel ist es zunächst, im Unternehmen die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erproben, Neues zu erlernen und im Anschluss auf dem ersten Arbeitsmarkt durchzustarten.
Standorte:
Wir bieten dieses Projekt am Standort Plauen und am Standort Gera an.