Adresse
Maßnahme Fit für Kita und GastroService Access - Inklusion im Arbeitsleben gGmbH

Adresse / Kontaktdaten

Marthastr. 37
90482 Nürnberg
Bayern
Deutschland
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Telefon: 0911 3009022 E-Mail: arbeit@access-ifd.de Homepage: https://access-inklusion.f3n.de/arbeitnehmende/

Beschreibung:

Anderer Anbieter nach § 60 SGB IX

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.

Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.

Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:

Bundesagentur für Arbeit

Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:

  • Eingangsverfahren
  • Berufsbildungsbereich

Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:

Wir sind als „Anderer Leistungsanbieter“ von der Agentur für Arbeit anerkannt. Zusätzlich kann auf Wunsch das Angebot Fit für Kita und GastroService auch mit dem Persönlichen Budget finanziert werden.

Für wen?
Für Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Schulabgänger, die nicht oder noch nicht im allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können und sich für die Arbeitsfelder Kita und/oder Gastronomie/Küche interessieren. Voraussetzung ist, dass die Agentur für Arbeit die Kosten für unser inklusives Eingangsverfahren mit anschließendem Berufsbildungsbereich übernimmt.

Was ist das Ziel?
Wir finden gemeinsam Ihre Stärken heraus und suchen Kooperationsbetriebe, in denen Sie sich ausprobieren und weiterentwickeln können. Wir unterstützen Sie, damit Sie nach dem Berufsbildungsbereich eine Arbeitsstelle im Betrieb oder eine andere berufliche Perspektive haben.

Wie lange?
Bis zu 27 Monate

Wer unterstützt?
Unsere Bildungsbegleiterinnen unterstützen Sie eng und partnerschaftlich im Betrieb und am wöchentlich stattfindenden Bildungstag.

Weiterführende Informationen

Referenznummer:

R/AA101


Informationsstand: 20.03.2024