Beschreibung:
Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit, Träger der Eingliederungshilfe (Bezirk Oberbayern)
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
- Arbeitsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Unsere Zielgruppe sind Menschen mit Beeinträchtigung, die eine Werkstattbefähigung haben oder erwerbsgemindert sind. Dabei ist es egal, ob dieser Mensch eine geistige, seelische oder körperliche Beeinträchtigung mitbringt. Da unsere Teilnehmenden in den Kooperationsbetrieben überwiegend auf sich alleine gestellt sind, achten wir drauf, dass sie problemlos kommunizieren können, selbständig mobil sind und natürlich eine hohe Motivation mitbringen. D.h. es sind Menschen, die so selbständig wie möglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen.
Was wir erreichen wollen:
Wir unterstützen unsere Teilnehmenden darin, ihr gestecktes Ziel zu erreichen: Teilhabe am Arbeitsleben. Und möglichst selbstbestimmt leben zu dürfen. Dies ist ihr gutes Recht.
Was wir anbieten:
Über Praktika in Kooperationsbetrieben wollen wir unsere Teilnehmenden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bringen. Wir beraten unsere Teilnehmenden, ebenso wie die Betriebe. Bei Bedarf arbeiten wir im Betrieb mit, um eine Einarbeitung oder Umstellung der Tätigkeit für Teilnehmende und Betriebe so einfach wie möglich zu gestalten. Gerne helfen wir mit Anträgen, Formularen und unterstützen bei privaten Problemen ebenso wie wir Schulungen für Teilnehmende und Kooperationsbetriebe zu konkreten Themen anbieten.
Wie wir ausgestattet sind:
Aktuell gibt es uns an den Standorten Rosenheim, München und Erding. Da unsere Teilnehmenden immer in ihrem Betrieb arbeiten, gibt es neben den üblichen Büro- und Besprechungsräumen einen Schulungsraum für unsere regelmäßige gruppendynamische Arbeit.