Beschreibung:
Anderer Anbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit
Vertragspartner für den Arbeitsbereich wird nachgemeldet
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
- Arbeitsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Was steckt hinter MACHBAR?
- ein individueller Weg zur Inklusion durch Arbeit
- MACHBAR ist ein anderer Leistungsanbieter nach §60 SGB IX und damit eine Alternative zur klassichen Werkstatt für Menschen mit Behinderung
- der Teilnehmer steht im Mittelpunkt und wir bieten eine ganzheitliche Förderung in vielen Lebensbereichen an
- das wesentliche Merkmal von MACHBAR ist die Fokussierung auf betriebsintegrierte Bildungs- und Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- ergänzend nutzen wir Arbeitsplätze in unseren regionalen Betrieben der i+s Pfaffenwinkel GmbH, sollte eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zeitweise nicht möglich sein
- wir finden mit Ihnen passende Lösungen und passgenaue Arbeitsplätze (Nischen)
- bei MACHBAR wird die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung entwickelt und gefördert. Dadurch erhöhen sich die Vermittlungschancen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Wer wird bei MACHBAR aufgenommen?
- Aufnahme von Menschen mit psychischer, kognitiver oder körperlicher Einschränkung
- eine grundlegende Selbständigkeit in der alltäglichen Lebensführung und die Fähigkeit zur selbstständigen Mobilität ist Voraussetzung
- ein persönliches Kennenlernen und eine verbindliche Zusage eines Kostenträgers (Agentur für Arbeit, Bezirk, DRV) sind Bedingung um bei MACHBAR mitmachen zu können
Wie ist der Ablauf von MACHBAR?
Eingangsverfahren/Orientierungsphase
Dauer: maximal 3 Monate
Ort: Herzogsägmühle. Ihre Kompetenzen, Interessen und persönlichen Möglichkeiten werden festgestellt
Berufsbildungsbereich
Dauer: maximal 24 Monate
Ort: Weilheim und individueller Partnerbetrieb. Sie werden für ein oder mehrere Berufsfelder qualfiziert, dabei spielt der individuelle Partnerbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine wesentliche Rolle.
Arbeitsbereich
Dauer: im Anschluss, unbefristet möglich
Ort: individueller Partnerbetrieb, weniger intensives
Bildungs- und Begleitprogramm in Weilheim
Was ist das Ziel von MACHBAR?
- Türen öffnen zur inklusiven Teilhabe am Arbeitsleben
- Nischenplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden
- Brücken zu bauen zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis (Budget für Arbeit)
- Schaffen von Arbeitsnormalität