Beschreibung:
Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Als Grundlage der Leistungserbringung erstellt der HORIZONT e.V. eine Konzeption nach dem Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern. Innerhalb der Standorte des Trägers (Heringen, Ellrich, Nordhausen) sollen durch geeignete Maßnahmen der unterschiedlichen Art der Behinderungen und ihren Auswirkungen Rechnung getragen werden. Die Fähigkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen werden somit erhalten und gefördert.
Das Eingangsverfahren dauert kann bis zu drei Monate. Eine Verkürzung auf vier Wochen ist ebenfalls möglich. Der Zugang zum Eingangsverfahren erfolgt über die Agentur für Arbeit und dem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Der HORIZONT e.V. bietet das Eingangsverfahren sowie den Berufsbildungsbereich auf Basis des Fachkonzepts für Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern an.
Das Konzept bezieht sich auf eine durchschnittliche Teilnehmerzahl von 24 Personen. Die Teilnehmerzahl ist grundlegend auf vier Kleingruppen mit je 6 KlientInnen ausgelegt.
Der Berufsbildungsbereich des HORIZONT e.V. ist speziell auf eine spätere Arbeitstätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt ausgelegt. Durch Kooperation mit ausgewählten Betrieben, Gemeinden und Städten wird eine besondere Arbeitsmarktnähe im Berufsbildungsbereich gewährleistet. Die KlientInnen werden sowohl in den Gruppenräumen des Berufsbildungsbereiches als auch in betrieblichen Phasen beim Kooperationspartner auf arbeitsmarkttypische Tätigkeiten qualifiziert.
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