Beschreibung:
Anderer Anbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung finden in der Regel Aufnahme in Werkstätten für behinderte Menschen und werden dort bis zum Eintritt des Rentenalters abseits des allgemeinen Arbeitsmarktes beschäftigt. Die Chancen, von der Werkstatt für behinderte Menschen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen, sind mit einer jährlichen Überleitungsquote von weit unter einem Prozent sehr gering.
Durch unseren Fachbereich Inklusion soll diese Situation verbessert werden.
Unsere Leistungen richten sich an
- Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen, die ihre beruflichen Vorstellungen und Wünsche durch betriebliche Praktika überprüfen und entwickeln wollen
- Schulabsolvent*innen, Berufseinsteiger*innen und Berufsumsteiger*innen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen, die in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes lernen und arbeiten wollen
- Unternehmen mit Personalbedarf, die Qualifizierungs-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen anbieten und entwickeln wollen
- Schulen und andere Bildungseinrichtungen, die mit ihren Angeboten dazu beitragen, betriebliche Ausbildungsverhältnisse und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen zugänglich zu machen.
Arbeitsweise:
Entscheidend ist für uns die Tatsache, dass berufliche Perspektiven nur dort entwickelt und verwirklicht werden können, wo es eine Chance auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gibt. Deshalb setzen wir auf betriebliche Formen der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und Berufsausübung, die den beruflichen Wünschen und Fähigkeiten der Teilnehmenden entsprechen.
Für unsere Angebote wurden detaillierte Durchführungskonzepte erstellt, denen Folgendes gemeinsam ist:
- Die Qualifizierung ist nicht auf vorgegebene Berufsfelder beschränkt. Die Berufswahlmöglichkeiten umfassen das gesamte Spektrum beruflicher Tätigkeiten, die in Berliner Betrieben verfügbar und von den Teilnehmenden erreichbar sind.
- Die fachpraktische Qualifizierung findet in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt, die den Teilnehmenden Lernmöglichkeiten und Übernahmeperspektiven bieten, die zu ihren beruflichen Wünschen und beruflichen Fähigkeiten passen.
- Durch die anforderungsorientierte Qualifizierung der Teilnehmenden und durch die fähigkeitsorientierte Gestaltung der von ihnen angestrebten Arbeits- und Ausbildungsplätze werden Passungsverhältnisse zwischen individuellen Fähigkeiten und betrieblichen Anforderungen erreicht, die in betriebliche Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führen.
- Mit Methoden, die für alle am individuellen Qualifizierungs- und Integrationsprozess beteiligten Personen transparent sind, werden im Dialog mit den Teilnehmenden erreichbare Lehr-/Lernziele aufgestellt und die darauf bezogenen personenorientierten Lernhilfen abgesprochen.
- Die betrieblichen Kooperationspartner werden integrationspädagogisch beraten und bei der Entwicklung von passgenauen und wirtschaftlich tragfähigen Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen unterstützt.
- Die Ziele, Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmenden, den Kooperationsbetrieben und BIS e.V. werden in einem von allen drei Partnern und ggf. von den gesetzlichen Betreuer*innen unterzeichneten Qualifizierungsvertrag vereinbart.
Weiterführende Informationen
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