Beschreibung:
Anderer Anbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bezirk Mittelfranken
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
Arbeitsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Noris gastro bietet ein entstigmatisiertes Arbeitsangebot für Menschen mit Behinderung im Arbeitsfeld Gastronomie und dient damit der Inklusion im Nürnberger Stadtgebiet.
Ziel der gastronomischen Angebote ist es Menschen mit Behinderung in diesem Bereich eine Tätigkeit zu ermöglichen, welcher sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht gewachsen wären bzw. hierzu nicht die Chance erhalten würden. Ebenso soll durch diese Tätigkeit eine Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung im Rahmen eines natürlichen Dienstleistungsumfeldes gefördert werden, wo sich Menschen mit Behinderung als Kompetenzträger zeigen können.
Durch die Ausgliederung der gastronomischen Tätigkeiten hat sich ein Arbeitsfeld etabliert, das ein alternatives Angebot außerhalb der Werkstatt darstellt. Durch die Eigenständigkeit des Angebotes an drei Standorten in Nürnberg bieten wir Sicherheit und Teilhabe im Dienstleistungssektor ohne klassische Werkstattstrukturen. Die Menschen mit Behinderung treten als Dienstleister im Gastronomiegewerbe, nicht als Werkstatt-Beschäftigte auf, haben jedoch eine vergleichbare Sicherheit wie bei einem klassischen Werkstattstatus.
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