Beschreibung:
Anderer Anbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit
Landessozialamt Niedersachsen, Außenstelle Oldenburg
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
- Arbeitsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
ISA unterstützt seit 2010 Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen beim Finden einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Sei es als Alternative zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), im Zuge einer Erkrankung oder bei individuellen Eingliederungsbedarfen.
Seit dem 01.04.2022 ist die ISA gGmbH anerkannter "Anderer Leistungsanbieter" (aLA) für das Eingangsverfahren und den betrieblichen Berufsbildungsbereich. Seit dem 11.11.2024 ist die ISA gGmbH anerkannter Anderer Leistungsanbieter für den Arbeitsbereich.
Angebote im betrieblichen Berufsbildungsbereich nach §57 SGB IX:
Das ist ein Angebot für junge Menschen mit einer Werkstattempfehlung, die einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen möchten und sich bewusst gegen einen Eintritt in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung entschieden haben. Der Betriebliche Berufsbildungsbereich dient der beruflichen Orientierung. Es können verschieden Arbeitsfelder im Rahmen betrieblicher Erprobungen ausprobiert werden. Die Auswahl der entsprechenden Qualifizierungsbetriebe und Berufsfelder orientieren sich in erster Linie an den beruflichen Interessen der Teilnehmenden. In der Regel umfasst der Berufsbildungsbereich 35 Std. in der Woche und dauert 27 Monate. In den ersten 3 Monaten des Eingangsverfahrens wird überprüft, ob das Leistungsangebot der passenden Auswahl entspricht. ISA hält für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich 30 Plätze vor. Ein Fahrdienst ist nicht Leistungsbestandteil und wird behinderungsbedingt ggf. im Einzelfall verhandelt.
Angebot im Arbeitsbereich nach § 58 SGB IX:
Das ist ein Angebot für Menschen mit Empfehlung für den Arbeitsbereich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Es richtet sich gezielt an die Menschen, die einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen möchten und sich bewusst gegen einen Eintritt in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung entschieden haben. Die ISA gGmbH führt das Angebot des Arbeitsbereiches ebenfalls in rein betrieblicher Form durch und hält keine eigenen Werkstattbereiche vor. Es können verschieden Arbeitsfelder im Rahmen betrieblicher Erprobungen ausprobiert werden. Die Auswahl der entsprechenden Qualifizierungsbetriebe und Berufsfelder orientieren sich in erster Linie an den beruflichen Interessen und persönlichen Ressourcen der Teilnehmenden. ISA hält für den Arbeitsbereich 40 Plätze vor.
Die für die Maßnahme entsprechend ausgestatteten Unterrichtsgruppen-, Besprechungs- und Sozialräume befinden sich in:
49179 Ostercappeln, In der Knuwische 37 und
49179 Ostercappeln, Hauptstr. 22
Die bauliche Gestaltung ist nicht in allen Punkten barrierefrei. Für rollstuhlfahrende, blinde oder sehbehinderte Menschen werden bedarfsorientiert adäquate Lösungen geschaffen.
Die Durchführung der Leistungen ist nicht an den Standort in Ostercappeln-Venne gebunden. Die Leistungsangebote werden, orientiert an den Wünschen der Teilnehmenden, im gesamten Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück, sowie angrenzenden Regionen, in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt.