Beschreibung:
Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit, Träger der Eingliederungshilfe
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
- Arbeitsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Das Angebot "ALa - Anderer Leistungsanbieter richtet sich an Menschen mit psychischen und neurologischen Erkrankungen. Inhaltlich entspricht das ALa-Angebot dem Eingangsverfahren/ Berufsbildungsbereich und dem Arbeitsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Der Unterschied ist: Bei unserem ALa findet alles auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt. Ziel im ALa ist es, dass Sie gemeinsam mit uns vor Ihrem individuellen beruflichen Hintergrund und Ihrer gesundheitlichen Situation eine berufliche Perspektive entwickeln und umsetzen.
Das ALa Angebot ist langfristig ausgerichtet. Es besteht aus verschiedenen Phasen, in denen Ihr persönlicher Jobcoach Sie begleitet. Ein Einstieg ist, je nach Voraussetzungen, in allen ALa-Phasen möglich.
Erster Einstieg und berufliche Orientierung - 3 Monate
Sie starten in unserem innerhäusigen Service- und Dienstleistungscenter (SDC) in Hammerbrook. Hier können Sie sich durch Ihre Mitarbeit zunächst in geschützter Arbeitsumgebung praktisch erproben. Auf Basis der gesammelten Erfahrungen sowie Ihrer Interessen und Fähigkeiten planen Sie mit Ihrem Jobcoach Ihre berufliche Entwicklung. Gemeinsam suchen wir den passenden betrieblichen Einstieg auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Erprobung in der Praxis und Qualifizierung - bis zu 24 Monate
In dieser Phase absolvieren Sie mehrere Praktika. Sie lernen verschiedene Branchen und Tätigkeitsfelder kennen und qualifizieren sich on the job . Ergänzend nehmen Sie an ausgewählten Seminaren und Schulungen teil, um Ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen gezielt zu erweitern. In regelmäßigen Gesprächen mit Ihrem Jobcoach reflektieren Sie Ihren aktuellen beruflichen Entwicklungsstand, planen die nächsten Schritte und konkretisieren so im Laufe der Zeit Ihre berufliche Anschlussperspektive.
Ein inklusiver Arbeitsplatz - dauerhaft
Nach Abschluss Ihrer betrieblichen Qualifizierungsphase haben Sie im Rahmen des ALa die Möglichkeit, eine langfristige Beschäftigung in einem Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wahrzunehmen. Oder wir unterstützen Sie dabei, über das Budget für Arbeit direkt bei einem Unternehmen eine Anstellung mit ortsüblicher oder tariflicher Bezahlung zu finden. In beiden Fällen begleitet Ihr Jobcoach Sie weiterhin im Arbeitsprozess, sodass Sie in schwierigen Situationen oder bei Veränderungswünschen stets eine Ansprechperson haben.
Sie können unser ALa-Angebot nutzen, wenn Sie Anspruch auf eine Reha-Leistung im geschützten Rahmen haben (WfbM/ALa). Gern beraten wir Sie zu Ihrer persönlichen Anspruchsberechtigung und unterstützen Sie auf Wunsch auch bei den Formalitäten.
Sind Sie interessiert? - Für eine Erstberatung rund um den ALa wenden Sie sich gern an unsere Jobcoaches. Sofern Sie bereits eine Bewilligung von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung vorliegen haben, informieren Sie sich gerne auch vor Ort über unsere Leistung.