Beschreibung:
Anderer Anbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
Berufsbildungsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Als Alternative zur Arbeit in einer WfbM bereitet unser Berufsbildungsbereich (BBB) Sie auf eine Arbeit auf dem freien Arbeitsmarkt vor. Bei diesen Jobs sind Sie Ihren Kollegen und Kolleginnen eine große Stütze, weil Sie ihnen bei den Aufgaben helfen.
Wir unterstützen Sie in der Wahl und suchen gemeinsam mit Ihnen einen Betrieb, in dem Sie arbeiten möchten. Dort können Sie in einem Praktikum mitarbeiten und lernen. Wir helfen Ihnen dabei, die Arbeit im Betrieb gut auszuüben. Sie können auch unsere bestehenden Kooperationsbetriebe auswählen. Neben der praktischen Tätigkeit im Betrieb lernen Sie bei uns aber auch verschiedene Grundlagen: Wir bieten Schulungen in wichtigen Arbeitstechniken, in der Arbeitssicherheit, zum Umgang mit dem PC oder für eine gute Zusammenarbeit im Team.
Im Berufsbildungsbereich (BBB) der Stiftung ICP München arbeiten Sie bereits zu Beginn in unterschiedlichen Betriebsbereichen. Die Einweisungen zur betrieblichen Maßnahme finden in den Gruppenräumen der Stiftung ICP München statt. Später erfolgt ein Wechsel in ein betriebliches Praktikum in Kooperationsbetriebe. Gerne richten wir uns nach Ihren Wünschen bei der Auswahl eines Betriebs. Zurzeit arbeiten wir mit Kooperationsbetrieben in der Hauswirtschaft, der Sozialbetreuung und dem Gartenbau zusammen.
In der Hauswirtschaft helfen Sie Ihren Kollegen z.B. in der Küche und bei der Haus- und Textil-Reinigung. In der Sozialbetreuung unterstützen Sie Ihre Kollegen und Kolleginnen in sozialen Berufen (vor allem Zeit mit Senioren oder Kindern verbringen). Im Gartenbau pflegt man zum Beispiel die Grünanlagen (Rasen mähen, Hecken schneiden, Kehren, Unkraut jäten, Laub einsammeln, Gehölzschnitt) und betreibt dort Gemüseanbau. Im Gebäude werden Hydrokultur-Zimmerpflanzen gepflegt und ganzjährig Gemüse in Hydroponik-Kultur angebaut.