Beschreibung:
Anderer Anbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
- Arbeitsbereich (wird angeboten durch die Schwestergesellschaft Teilhabe Leben gGmbH)
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Friedehorst Teilhabe Arbeit in Bremen unterstützt Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, nach einer Therapie wieder ins Arbeitsleben hineinzufinden. Friedehorst Teilhabe Arbeit ist eine Alternative für Menschen, für die eine Werkstatt für behinderte Menschen nicht das Richtige ist, und die sich noch nicht fit genug für den allgemeinen Arbeitsmarkt fühlen.
Unser Angebot besteht aus 4 Modulen:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
- Betriebliche Inklusion
- Arbeitsbereich Friedehorst
Die Module Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich richten sich an Menschen, die bisher keine beruflichen Vorerfahrungen haben oder ihre berufliche Leistungsfähigkeit steigern wollen.
Die Module Betriebliche Inklusion und Arbeitsbereich Friedehorst richten sich an Menschen, die bereits berufliche Vorerfahrungen haben und direkt im Arbeitsleben starten wollen.
Eingangsverfahren:
In den ersten drei Monaten lernen wir Sie und Ihre Fähigkeiten sowie Ihre bisher erworbenen Kompetenzen kennen. Gemeinsam klären wir, in welchem Einsatzfeld und welcher Branche Sie künftig arbeiten möchten.
Hierfür wenden wir folgende Methoden an:
- Durchführung von Gruppen- und Einzeltestungen
- Trainings zum fachlichen und überfachlichen Kompetenzaufbau
- Hospitationen in Betrieben, Werkstätten oder anderen Einrichtungen
- individuelle Förderung
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Empfehlung der Teilhabeplankonferenz
bzw. die Kostenzusage der Rehabilitationsträgerin (Agentur für Arbeit oder Deutsche Rentenversicherung).
Berufsbildungsbereich:
Während der zweijährigen Qualifizierungsphase lernen Sie das gewählte Berufsfeld praktisch und theoretisch kennen und eignen sich die notwendigen fachlichen Kompetenzen an. Hierbei stehen die Berufsfelder Hausmeisterhelfer, Hauswirtschaft und Lager zur Auswahl.
Unsere Mitarbeitenden begleiten Sie eng während dieser Zeit und unterstützen Sie bei Ihrer weiteren beruflichen Planung. Sollten Sie nach einiger Zeit merken, dass Ihnen ein anderes Berufsfeld mehr zusagt, können Sie nach Rücksprache mit den betreuenden Mitarbeitenden wechseln.
Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst:
- theoretischen und fachlichen Unterricht
- praktische Übungen (unter Anleitung)
- persönliche Beratung und Unterstützung bei schwierigen Übungen/Aufgaben
- Praktika in Betrieben und Werkstätten
- Führen eines Berichtsheftes
Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme ist eine entsprechende Empfehlung aus dem Eingangsverfahren.
Neben der Vermittlung der fachlichen Kompetenzen gehören auch die Förderung und Entwicklung von Schlüsselkompetenzen zum Lehrinhalt. Dazu zählen unter anderem:
- Kommunikationsfähigkeit (z.B. Wie setze ich meine Interessen angemessen durch?)
- Lerntechniken (z. B. ganzheitliches Gedächtnistraining)
- lebenspraktische Fähigkeiten (z.B. Umgang mit Geld, Busfahrtraining)
- Arbeitssicherheit
- EDV-Kenntnisse
Betriebliche Inklusion:
Unsere Job-Coaches unterstützen Sie beim direkten Einstieg auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Sie stehen bei uns in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis und erhalten eine leistungsbezogene Vergütung. Die Sozial- und Unfallversicherung wird von uns getragen. Unsere Fachkräfte suchen Sie regelmäßig an ihrer neuen Beschäftigungsstelle auf.
Zur Stärkung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit wählen Sie arbeitsbegleitend Kurse aus unserem Seminarangebot.
Wenn Sie gesundheitlich stabil sind, spricht alles für den Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Ihr:e neue:r Arbeitgeber:in erhält dabei eine attraktive Förderung aus dem Budget für Arbeit. Und Sie erhalten die betriebsübliche Entlohnung oder – bei Tarifbindung – selbstverständlich den Tariflohn.
Das Budget für Arbeit ermöglicht Ihnen bei Bedarf weiterhin Assistenzleistungen – direkt am neuen Arbeitsplatz.
Arbeitsbereich Friedehorst:
(wird angeboten durch die Schwestergesellschaft Teilhabe Leben gGmbH)
Nicht alle Menschen trauen sich nach einer Therapie sofort den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu. Für sie gibt es in Friedehorst viele attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten.
Sie stehen bei uns in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis und erhalten eine leistungsbezogene Vergütung. Die Sozial- und Unfallversicherung wird von uns getragen.
In Friedehorst haben Sie die Wahl zwischen folgenden Arbeitsangeboten:
- Lager und Logistik
- Prüfung von Elektrogeräten
- Hauswirtschaft
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Hausmeisterservice
- Landschaftspflege
- Verwaltung.