Beschreibung:
Anderer Anbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Das BNW bietet eine Alternative zur Teilnahme am Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Für wen ist dieses Angebot geeignet?
Menschen mit einer Empfehlung zum Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), die dennoch mit viel Unterstützung von unserer Seite eine Chance haben, sich in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Auch Menschen, die bereits die Werkstatt für behinderte Menschen besuchten, aber im Eingangsbereich oder im Berufsbildungsbereich abgebrochen haben, haben die Möglichkeit teilzunehmen.
Inhalt:
Wir bieten Ihnen an:
das Eingangs-Verfahren (3 Monate) und danach
den Berufs-Bildungs-Bereich (24 Monate)
Das Eingangsverfahren (EV) hat das Ziel, die individuellen beruflichen Neigungen und Fähigkeiten des Teilnehmers herauszuarbeiten und in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Teilnehmer eine tragfähige berufliche Perspektive zu entwickeln.
Im Berufsbildungsbereich (BBB) lernen Menschen mit Teilhabeeinschränkung, sich auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Ziel am Ende des Berufsbildungsbereichs: Eine nachhaltige Integration in einem Betrieb und ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag
EV und BBB in Hannover, Leer, Oldenburg:
Durchführung am jeweiligen Standort und Blockpraktika in regionalen Betrieben. Die Fachbereiche sind je nach Standort unterschiedlich. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Nach unseren Kursen gibt es verschiedene Möglichkeiten für Sie:
Das primäre Ziel ist ein Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt. Falls dieses nicht möglich ist, gibt es weitere Optionen:
Andere Bildungs-Maßnahme,
Inklusionsbetrieb,
Arbeitsbereich einer Werkstatt (WfbM).
Das Angebot umfasst 12 Plätze EV/BBB (6 Plätze pro Jahr) im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich.
Als Fachbereiche stehen zur Verfügung: Handel ; Wirtschaft und Verwaltung sowie Metall und Farbe am Standort in 26122 Oldenburg, Rosenstr. 42
Die berufliche Bildung wird nicht ausschließlich betrieblich durchgeführt, daher wird entsprechend § 60 Abs. 2 Ziffer 8 SGB IX i.V.m. Ziffer 3.3. des Fachkonzeptes der BA für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern für die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung nach § 9 Abs. 3 WVO ein Personalschlüssel von 1:6 angesetzt.
Zielgruppe: Anspruchsberechtigte Menschen nach § 57 SGB IX- (Erst- und Wiedereingliederung).
Die für die Maßnahme entsprechend ausgestatteten Unterrichts-Gruppen-, Besprechungs- und Sozialräume befinden sich in:
Oldenburg: Ankerstr. 21, Rosenstr. 42
(Informationen: Agentur für Arbeit Hannover, August 2024 und Anbieter, Januar 2025)