Adresse
ALA Arbeit und ALA Bildung Lebenshilfe Breisgau

Adresse / Kontaktdaten

Belchenstr. 2A
79115 Freiburg
Baden-Württemberg
Deutschland
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Telefon: 0761 93341219 (Fachdienstleitung ALA) Telefon: 0761 47999805 (Bereichsleitung Arbeit & berufliche Bildung) Homepage: w.sommer@lebenshilfe-breisgau.de E-Mail: hain@lebenshilfe-breisgau.de Homepage: https://www.lebenshilfe-breisgau.de/angebote/ala-arbeit/ Homepage: https://www.lebenshilfe-breisgau.de/angebote/ala-bildung/

Beschreibung:

Anderer Anbieter nach § 60 SGB IX

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.

Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.

Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:

Bundesagentur für Arbeit, Landratsämter Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Stadt Freiburg

Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:

  • Eingangsverfahren
  • Berufsbildungsbereich
  • Arbeitsbereich

Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:

ALA Arbeit:
Menschen mit Behinderung wird die Mitarbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglicht (ALA Lebenshilfe, § 60 SGB IX, § 58 SGB IX). Eine sinnstiftende Arbeit in der Natur mit Pflanzen oder Tieren oder in der Verarbeitung und dem Verkauf von Waren in Betrieben steht dabei im Vordergrund.
ALA Arbeit ist als Leistungsbringer durch die Landratsämter Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg i. Br. anerkannt.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Gemeinsame Suche nach einen individuell passenden Arbeitsangebot
  • Unterstützung beim Übergang auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Persönliche und berufliche Begleitung am Arbeitsplatz durch Fachkräfte
  • Berufliche Weiterqualifizierung im Arbeitsbereich (Förderung von fachpraktischen und sozialen Fertigkeiten)
  • Arbeitsbegleitende Maßnahmen wie Lebensgestaltung (Biografie-Arbeit)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Teilhabe und des Gesamtplanverfahrens
  • Bezahlung eines Arbeitsentgeltes
  • Gesetzliche Rente (volle Erwerbsminderungsrente nach 20 Jahren)

Wer kann an ALA Arbeit teilnehmen?

  • Menschen, die die Anerkennung einer wesentlichen Behinderung (Zugangsberechtigung für eine Werkstatt im Arbeitsbereich § 58 SBGIX) haben
  • Menschen, die bereits das Eingangsverfahren Bildungsbereich (EV-BBB) in einer Werkstatt oder bei einem Anderen Leistungsanbieter durchlaufen haben
  • Menschen, die den jeweiligen Arbeitsplatz eigenständig erreichen können, insbesondere durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

ALA Bildung:
ALA Bildung ermöglicht Menschen mit Behinderung die Berufliche Bildung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes (§ 60 SGB IX, § 57 SGB IX
Die Berufliche Bildung und Qualifizierung findet in enger Kooperation mit den Betrieben statt und ist somit betrieblich ausgerichtet. Ziel ist die Vorbereitung auf eine Mitarbeit in Betreiben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Bildungsangebote finden im Bereich ökologische Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Verkauf statt.
ALA Bildung ist als Leistungsbringer durch die Bundesagentur für Arbeit anerkannt.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Bereitstellung einer passenden beruflichen Qualifizierung im Bereich der Landwirtschaftlichen Erzeugung, Verarbeitung und Verkauf
  • Durchführung eines diagnostischen Testverfahrens
  • Gemeinsames erstellen eines Eingliederungsplanes in welchen die Wünsche und Bedürfnisse der Teilnehmenden einfließen
  • Entwicklung von fachlichen und persönlichen Kompetenzen durch Fachkräfte der Lebenshilfe Breisgau
  • Erlernen von Qualifikationen in einem echten Betrieb
  • Kontakt und Umgang mit Auszubildenden und anderen Mitarbeitenden des Betriebs
  • Fachunterricht und Unterricht zum lebenspraktischem Lernen
  • Erhalt eines Ausbildungsgeldes durch die Agentur für Arbeit
  • Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)

Wer kann an ALA Bildung teilnehmen?
Menschen, die die Anerkennung einer wesentlichen Behinderung (Zugangsberechtigung für eine Werkstatt im Berufsbildungsbereich § 57 SGB IX) haben

Wann kann man an ALA Bildung teilnehmen?

  • Im Anschluss an den Besuch einer Förderschule
  • Wenn sich in der Berufswegkonferenz zeigt, dass der ALA das passende Konzept ist
  • Im Anschluss an eine KoBV (Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) oder nach einer BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung)
  • Wenn eine Kostenzusage von der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder der deutschen Rentenversicherung (DRV) vorliegt

Weiterführende Informationen

Referenznummer:

R/AA68


Informationsstand: 29.01.2025