Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Berufsbildung ermöglichen. Wege in Arbeit. Teilhabe. Das sind die Grundbausteine von beat-nrw.de.
An wen richtet sich beat-nrw.de?
Wir sind für Sie der richtige Ansprechpartner bei einer primär psychischen Behinderung, aus der sich Beeinträchtigungen im kognitiven, affektiven oder sozialen Bereich ergeben.
In diesen Fällen stellt sich oft die Frage, ob und welche Möglichkeiten es gibt, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Diese Frage klärt beat-nrw.de.
Bei folgenden Situationen können wir leider nicht tätig werden:
Bei akuter Symptomatik (etwa Psychosen, Suizidalität), die psychiatrische Betreuung erfordert.
Bei körperlicher Behinderung, die einen Pflegebedarf bedingt.
Welche Maßnahmen führt beat-nrw.de durch?
Eingangsverfahren
(Dauer: ein bis drei Monate)
Feststellung:
- Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen in Betracht?
- Ist der andere Leistungsanbieter oder eine WfbM die geeignete Einrichtung?
- Welche Bereiche kommen infrage?
- Erstellung eines Eingliederungsplanes
Berufsbildung
(Dauer: bis zu 24 Monate)
- Verbesserung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit
- Betriebsnahe Vermittlung beruflicher Bildung zur späteren Umsetzung im ersten Arbeitsmarkt