Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.
Nach § 60 SGB IX können Bildungs- und Beschäftigungsangebote seit dem 1. Januar 2018 auch bei anderen Leistungsanbietern wahrgenommen werden.
Andere Leistungsanbieter müssen vertraglich bestimmte Anforderungen in Bezug auf fachliche Qualifikationen des Personals, räumliche und sächliche Ausstattung erfüllen. Vertragspartner sind die Leistungsträger, die auch zuständig sind für die unterschiedlichen Leistungen, die in den WfbM erbracht werden, z B. die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Träger der Eingliederungshilfe und die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im Unterschied zur WfbM müssen andere Leistungsanbieter keine Mindestplatzzahl vorweisen. Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung und sie müssen auch nicht alle Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) anbieten.
Leistungsträger / Rehabilitationsträger, für den / für die auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung das Leistungsangebot nach § 60 SGB IX erbracht wird:
Bundesagentur für Arbeit
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Bereiche, in denen Angebote nach § 60 SGB IX erbracht werden:
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
- Arbeitsbereich
Informationen zum Angebot / Eigendarstellung:
Unser Angebot:
- Betriebliches Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich (§60 SBG IX)
- Integrationspraktikum/Arbeitsbereich (§60 SGB IX)
- Unterstützte Beschäftigung (§55 SGB IX)
- Arbeitsassistenz
- Individuelle Eingliederung ins Arbeitsleben
- Job-Coaching
- Arbeitsplatzsicherung für Menschen mit Schwerbehinderung oderentsprechender Gleichstellung
Wir begleiten:
- Junge Menschen im Übergang Schule-Beruf, die einen Anspruch auf das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich
- der Werkstatt (WfbM) haben
- Menschen im Arbeitsbereich einer WfbM oder Erwerbslose mit Anspruch darauf
- Menschen, die aufgrund sozialer Eingliederungsschwierigkeiten oder aus anderen Gründen eine Unterstützung am Arbeitsplatz
- benötigen
- Menschen mit Anspruch auf Rehabilitationsleistungen
Wir vermitteln:
Geeignete Bewerber in passende Unternehmen, um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu beschließen
Das Angebot für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich umfasst insgesamt 24 Plätze für geistig und seelisch behinderte Menschen.
Die für die Maßnahme entsprechend ausgestatteten Unterrichts-Gruppen-, Besprechungs- und Sozialräume befinden sich in 38302 Wolfenbüttel, Am Exer 15;17 und 19a
Die bauliche Gestaltung lässt eine berufliche Bildung auch für mobilitätseingeschränkte Personen zu.
Die berufliche Bildung wird ausschließlich betrieblich durchgeführt
Ein Fahrdienst ist nicht Leistungsbestandteil.
Das Angebot wurde zum 1.10.2023 um einen Arbeitsbereich erweitert. Mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie wurde mit Wirkung ab 1.10.2023 eine Vereinbarung über 12 Plätze (ausschließlich betrieblich) geschlossen.
(Informationen: Bundesagentur für Arbeit Hannover)