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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX)

Obertitel:

Fachkonzepte der Bundesagentur für Arbeit

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Quelle:

Nürnberg: Eigenverlag, Online-Ressource, 2025, Stand: November 2025, 32 Seiten

Jahr:

2025

Der Text ist von:
Bundesagentur für Arbeit (BA)

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Eigenverlag, Online-Ressource

Den Text gibt es seit:
2025

Online-Publikation anzeigen (PDF | 334 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den vergangenen Monaten das Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (EV/BBB) in Werkstätten für behinderte Menschen und bei anderen Leistungsanbietern überarbeitet und für die Leistungserbringer harmonisiert. Damit sollen die Qualität der beruflichen und personenzentrierten Bildung verbessert sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen gestärkt werden.

Das neue Fachkonzept EV/BBB wurde am 12. November 2025 veröffentlicht und steht ab sofort auf der Homepage der BA zum Download zur Verfügung.

Das Fachkonzept tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die neuen Regelungen zum Fahrdienst gelten ebenfalls ab Jahresbeginn 2026. Gleichzeitig soll - soweit möglich - die Einführung der Elektronischen Maßnahmeabwicklung (EMAW) erfolgen.

Für die Erstellung eines Qualitäts- und Leistungshandbuchs haben die Werkstätten bis zum 31. Dezember 2026 Zeit. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) wird die Implementierung des neuen Fachkonzepts weiterhin proaktiv begleiten und ihre Mitglieder zu den aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Aufgabe der BAG WfbM ist es, die Interessen ihrer Mitglieder hinsichtlich der Neuerungen im Fachkonzept zu bündeln und einzubringen. Die BAG WfbM hat aber kein Verhandlungsmandat gegenüber der oder Entscheidungsrecht durch die BA über die inhaltliche Ausgestaltung oder Umsetzung. In den vergangenen Monaten gab es einen intensiven Austausch mit Expert*innen aus der Praxis und aus den verschiedenen Bundesländern in verbandsinternen Arbeitsgruppen.

Die BAG WfbM hat die im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen gewonnenen Erkenntnisse und Ideen an die BA gespiegelt. Dazu zählte auch der deutliche Hinweis auf inhaltliche Vorhaben der BA, mit denen die BAG WfbM nicht einverstanden ist. Unter anderem hat die BAG WfbM an die BA appelliert, den Zeitraum zur Einführung der Fahrkostenkalkulation ab Januar 2026 dringend zu überdenken und sich gegen die Einführung einer maßnahmebezogenen Fahrkostenpauschale positioniert.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die unterschiedlichen Interessenlagen und heterogenen Situationen in den Bundesländern das gesamte Vorhaben sehr herausfordernd gestaltet haben.

[Aus: Information der BAG WfbM]

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesagentur für Arbeit (BA)
https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/veroeffent...

Bundesagentur für Arbeit (BA)
https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/veroeffent...

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Referenznummer:

R/NV2193x06

Informationsstand: 17.11.2025