Mehr als 21 Prozent der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) haben psychische Erkrankungen. Die Ursachen für eine psychische Erkrankung sind vielfältig. Auch die Arbeitswelt stellt einen Bereich dar, in dem Belastungen zu psychischen Erkrankungen führen können. Andererseits sind Beschäftigung und Tätigkeiten in Werkstätten wichtige Instrumente, um am Arbeitsleben im Sinne von Rehabilitation und Eigenständigkeit teilnehmen zu können. Auch hier ist die Durchlässigkeit von großer Bedeutung und Beschäftigten mit psychischen Erkrankungen sollen mehr Alternativen für Beschäftigung zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wurden insbesondere für die Menschen mit psychischen Erkrankungen über Möglichkeiten diskutiert, neue Wege für Teilhabe und Beschäftigung zu entwickeln. Mit den sogenannten Anderen Leistungsanbietern gemäß § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (
SGB IX) sind schließlich neue Alternativen zur beruflichen Bildung und Beschäftigung außerhalb von Werkstätten beschlossen worden. Zum 1. Januar 2018 sind die neuen Reglungen des § 60
SGB IX „Andere Leistungsanbieter“ in Kraft getreten. Eine erste Bestandsaufnahme ist aus Sicht der Fragesteller daher angebracht.
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