Agentur für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit in Deutschland sind Institutionen, die Schülerinnen und Schülern, Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern sowie auch Berufserfahrenen Hilfe auf dem Arbeitsmarkt bieten.

Die Agentur für Arbeit setzt Beschlüsse des Arbeitsministeriums um. Dabei ist die Agentur für Arbeit für alle Belange rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zuständig. Der umfangreiche Aufgabenbereich wird der Agentur für Arbeit vom Staat vorgegeben. 

Die örtlichen Agenturen für Arbeit sind Dienststellen der hierarchisch strukturierten Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Bundesagentur für Arbeit ist zur Einrichtung besonderer Stellen für die Beratung und Vermittlung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet (§ 187 Abs. 4 SGB IX). Um dies zu erfüllen, hat die BA spezialisierte Teams für berufliche Rehabilitation und Teilhabe eingerichtet. Diese sind über die örtlichen Agenturen für Arbeit erreichbar.

Im Sprach- und Schriftgebrauch wird häufig auch der Begriff „Arbeitsagentur" verwendet.

Regionaldirektionen & Jobbörsen

Die Agentur für Arbeit gliedert sich in die Bundesagentur für Arbeit (BA), Regionaldirektionen und örtliche Agenturen für Arbeit. Für die bundesweite Suche nach Fachkräften und nach Arbeitsstellen gibt es eine zentrale Jobbörse. Über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit (ZAV) wird eine Vermittlung für schwerbehinderte Akademikerinnen und Akademiker angeboten.

Örtliche Agenturen für Arbeit nach Bundesländern

Jugendberufsagenturen

Flächendeckend kooperieren in Deutschland örtliche Agenturen für Arbeit mit verschiedenen kommunalen Institutionen (zum Beispiel Jobcenter, Jugendämter, Schulen), um den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu verbessern. Dieses Kooperationsmodell wird zumeist als Jugendberufsagentur (JBA) bezeichnet.

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