Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Laut Paragraf 185a SGB IX wurden flächendeckend und trägerunabhängig sogenannte „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ eingerichtet. Der Paragraf ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Die Gesetzesgrundlage wurde im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes geschaffen. Sie entspricht dem Wunsch von Arbeitgebenden nach einer unabhängigen Informations- und Beratungsmöglichkeit zu Fragen bei der Ausbildung von Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Finanziert werden die Ansprechstellen als begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Einrichtung in den Bundesländern & Suchmöglichkeiten
Je nach Bundesland werden die Ansprechstellen bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt. Für die Einrichtung der Stellen sind die Integrationsämter/Inklusionsämter zuständig. Sie beauftragen die Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger, als „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ tätig zu werden. Neben den Integrationsfachdiensten sind dabei die Kammern eingebunden und andere Dienstleistungsnetzwerke, die im Auftrag der Integrationsämter/Inklusionsämter gute Kontakte zu Arbeitgebenden aufgebaut haben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat Empfehlungen zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber erarbeitet.
Einheitliche Ansprechstellen finden
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V. hat eine Webseite eingerichtet, über die nach bereits benannten Einheitlichen Ansprechstellen gesucht werden kann.
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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
REHADAT-Lexikon -
Empfehlungen zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V., PDF | 379 KB -
Integrations- & Inklusionsämter
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Aufgaben & Ausgestaltung
Im Paragraf 185 SGB IX werden die Aufgaben und die geplante Ausgestaltung der Ansprechstellen formuliert:
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen. Sie werden als begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
- Arbeitgebende anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu sensibilisieren,
- Arbeitgebenden als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zur Verfügung zu stehen und
- Arbeitgebende bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind flächendeckend einzurichten. Sie sind trägerunabhängig.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen
- für Arbeitgebende schnell zu erreichen sein,
- über fachlich qualifiziertes Personal verfügen, das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebenden und ihren Bedürfnissen vertraut ist
- sowie in der Region gut vernetzt sein.