Eigendarstellung / Auszug:
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Teilhabe in allen Lebensbereichen. Für die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben bieten wir Arbeitsplätze in einer Integrationsabteilung in den Arbeitsfeldern:
- Hauswirtschaft
- Hausmeisterdienste
Voraussetzung für eine Anstellung in einer Integrationsabteilung ist ein Grad der Behinderung von 50 % (unter bestimmten Umständen ein Grad von 30 % mit einer von der Bundesagentur für Arbeit erteilten Gleichstellung) sowie die individuelle Eignung für die zu erbringengende Tätigkeit. In einer Integrationsabteilung arbeiten Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gleichberechtigt zusammen. Ein individueller Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung wird durch fachkompetente Mitarbeiter gewährt.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Erste Ansprechstelle zum Thema Inklusionsfirmen / Inklusionsbetriebe ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (
bag if):
https://www.bag-if.de
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