Praxisbeispiel
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in einer Brauerei

Wo lag die Herausforderung?

Bei den Beschäftigten liegen Sinnesbehinderungen, Körperbehinderungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen und eine Mehrfachbehinderung, welche die Notwenigkeit eines Rollstuhls nach sich zieht, vor. Alle benötigten an ihren Arbeitsplätzen individuelle und behinderungsgerechte Anpassungen.

Was wurde gemacht?

Für die Beschäftigten wurden alle nötigen Hilfsmittel angeschafft, die sie für ihre Arbeit benötigen und welche ihnen ein belastungsfreies Arbeiten ermöglichen. In der Brauerei dienen optischen Signale an den Maschinen speziell dazu die gehörlose Mitarbeiterin auf Störungen aufmerksam zu machen, und sie vor Gefahren zu warnen.

Förderung:
Finanziell gefördert wurde und wird der Inklusionsbetrieb bzw. die Ausstattung der Brauerei von der Stiftung Wohlfahrtspflege, der Aktion Mensch und dem Integrationsamt, welches die Personalkosten für die behinderten Mitarbeiter in der Anlaufphase (2 Jahre) übernimmt. Zusätzlich erhielt die Brauerei noch eine materielle (Maschine) Förderung von der Henkel AG.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Telefon-Nummer der Integrationsämter.

Unternehmen:

Der Arbeitgeber ist eine Brauerei, die den Status eines Inklusionsbetriebes besitzt. Die Brauerei produziert und füllt mit ihren Mitarbeitern jährlich 5000 Hektoliter alkoholfreie Getränke (Apfel-, Orangen- und Multivitaminsaft, Limonade, Cola sowie Tafelwasser) und 5000 Hektoliter Bier (vier verschiedene Biersorten) ab. Der Verkauf der alkoholfreien Getränke und des Bieres erfolgt direkt vor Ort über den eigenen Brauerei-Shop. Die Kunden im näheren Umkreis können sich die Getränke auch mit dem Brauerei-Heimservice nach Hause liefern lassen. Der Inklusionsbetrieb bzw. Brauerei wird von einem Diplom-Sozialarbeiter geleitet, der zugleich auch von Beruf Brau- und Mälzermeister ist. Die Mitarbeiter können sich deshalb in der Brauerei zum Brauer oder Mälzer ausbilden lassen.

Behinderung und Funktionseinschränkung der Mitarbeiter:

Bei den Mitarbeitern der Brauerei liegen folgende Behinderungsarten vor:
  • Sinnesbehinderung
  • Körperbehinderung
  • psychische Erkrankung
  • geistige Behinderung
Bei einem Mitarbeiter, der auf die Nutzung eines Rollstuhles angewiesen ist, liegt eine Behinderungskombination bzw. Mehrfachbehinderung (Spina bifida und Lernbehinderung) vor.

Sinnesbehinderung:
Eine Mitarbeiterin ist gehörlos. Sie ist nicht fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verändert werden, dass sie von der Frau optisch oder taktil wahrgenommen werden können.

Körperbehinderung:
Ein Mitarbeiter hat eine Fehlbildung der Arme und Finger (Dysmelie), und zwei Mitarbeiter sind auf die Nutzung eines Rollstuhles angewiesen. Von den Beiden ist ein Mitarbeiter, bedingt durch einen "Offenen Rücken" bzw. Spina bifida auf die Nutzung eines Rollstuhles angewiesen. Bei den Mitarbeitern ist der Greifraum stark eingeschränkt und sie können nur bedingt zum Transport von Lasten eingesetzt werden.
Zwei weitere Mitarbeiter haben eine Spastik, die ihre Motorik (z. B. in Bezug auf das Gehen, Halten, Greifen, und Positionieren) stark einschränkt. Einer von ihnen nutzt deshalb für kurze Strecken eine Unterarmgehstütze und für längere Strecken einen Elektrorollstuhl als Mobilitätshilfe.

Psychische Erkrankung:
Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter sind psychisch krank. Sie sind nur sehr eingeschränkt psychisch belastbar, z. B. in Bezug auf Zeit/ Leistungsdruck und sich ständig schnell ändernden Arbeitsabläufen. Sie können deshalb nur für klar strukturierte Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen es nur geringfügige Abweichungen im Ablauf gibt und die zeitlich nicht an einem Maschinentakt gebunden sind.

Geistige Behinderung:
Ein Mitarbeiter hat eine geistige Behinderung. Bei dem Mitarbeiter ist das Auffassungsvermögen eingeschränkt, und er hat Schwierigkeiten beim Lernen sowie Merken.

Ausbildung und Beruf:

Von den Brauereimitarbeitern haben vier einen Hauptschulabschluss und zwei einen Handwerksberuf erlernt. Die Mitarbeiter arbeiteten vor ihrer Tätigkeit in der Brauerei in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Ein Mitarbeiter (mit Spina bifida) absolviert z.Zt. in der Brauerei eine Ausbildung zum Brauer. Die Anderen sollen durch die Arbeit im Inklusionsbetrieb und Praktika in anderen Brauereien auf den freien Arbeitsmarkt bzw. auf eine feste Beschäftigung in einem Brauereibetrieb vorbereitet werden.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Das Bier wird in Kesseln gebraut. Die Kessel müssen zuerst mit Malzschrot und Brauwasser gefüllt werden. Beim späteren Bierkochen wird dann noch Hopfen hinzugefügt. Der eigentliche Brauprozess (1. Maischen, 2. Läutern, 3. Kochen und 4. Kühlen) erfolgt automatisch und wird von dem Auszubildenden, er auf die Nutzung eines Rollstuhles angewiesen ist, von einem Bildschirmarbeitsplatz bzw. PC in einem Büro aus gesteuert und überwacht. Der Bildschirmarbeitsplatz ist dazu mit einem unterfahrbaren und höhenverstellbaren Arbeitstisch ausgestattet. Alternativ dazu können die einzelnen Abläufe auch direkt von seinem Kollegen am Steuerstand des Kessels geändert werden. Der vollautomatische Brauprozess ist heute Standard in den neuen und großen Brauereien. Für die Mitarbeiter und besonders für den Auszubildenden entfällt, durch den hohen Automatisierungsgrad, das Heben und Tragen von Lasten (Malz, Wasser, Hopfen usw.), da die Kessel über die Steuerung durch ein Rohrsystem gefüllt und geleert (mittels Pumpen) werden können. Nach dem Brauprozess wird das Jungbier gekühlt und anschließend zur Reifung in Tanks gepumpt. Nach 6 Wochen wird dann das fertige Bier über das Rohrsystem zur Abfüllmaschine (Abfüller) gepumpt. Das Bier muss, bevor es zum Abfüller gepumpt werden kann, noch gefiltert werden. Die dazu erforderlichen Filter werden nach dem Filtervorgang, auf Anweisung des Braumeisters, von dem psychisch kranken Mitarbeiter per Hand gereinigt.
Damit das Bier durch die Filter zur kurzen Zwischenlagerung in andere Tanks und später zum Abfüller gepumpt werden kann, müssen verschiedene Verbindungsrohre am so genannten Panel (Weiche mit Anschlüssen zum Umleiten des Bieres) mit den entsprechenden Tankanschlüssen verschraubt werden. Die Höhe der Panels wurde dazu verkürzt, so dass der Rollstuhlfahrer trotz seines eingeschränkten Greifraumes die Verbindungsrohre am jeweiligen Panel erreichen und anschrauben kann.
Das gefilterte Bier wird anschließend von den Tanks über das Rohrsystem zum Abfüller gepumpt, der kontinuierlich mit den in der Waschmaschine gereinigten Bierflaschen beschickt wird.
Die dazu erforderlichen Bierflaschen (verschmutze Flaschen des Leergutes) werden automatisch in der Waschmaschine gereinigt. Die Waschmaschine muss deshalb zuvor mit den schmutzigen Bierflaschen von Hand beschickt werden. Die gehörlose Mitarbeiterin oder eine psychisch erkrankte Kollegin entnehmen aus diesem Grund einige Flaschen aus den Kästen, die sich in ergonomischer Greifhöhe auf Rollenbahnen befinden und legen sie in die Flaschenaufnahme der Maschine. Störungen und Warnungen werden akustisch über Signalton, optisch mittels Signalleuchte und auf dem Display der Waschmaschine angezeigt. Durch die optische Meldung wird die gehörlose Mitarbeiterin gewarnt oder auf einen Störfall hingewiesen. Dem zusätzlichen Maschinen-Display kann die Mitarbeiterin direkt entnehmen um was für eine Störung es sich handelt, und wo sie sich befindet. Das Display ermöglicht so Störungen gezielt zu lokalisieren, um sie schnell beseitigen zu können, damit die Maschine nicht lange still steht. Die gewaschenen Flaschen werden über ein Förderband zum Abfüller transportiert. Auf diesem Weg wird am Durchleuchter stichprobenmäßig die Sauberkeit der Flaschen per Sichtkontrolle geprüft. Im Abfüller werden die sauberen Flaschen mit Bier gefüllt und geschlossen. Dieser Vorgang wird von dem Mitarbeiter mit einer Gliedmaßenfehlbildung kontrolliert. Über die Bedienelemente eines Steuerpultes kann er direkt in den Abfüllvorgang eingreifen, um evtl. die Füllmenge der Flaschen auf das vorgeschriebene Volumen anzupassen. Das Steuerpult erreicht der Mann, dessen Greifraum eingeschränkt ist, mit Hilfe eines Podestes. Auf dem Weg vom Abfüller zur Etikettiermaschine werden die Flaschen an der Dusche noch einmal von außen mit Wasser bespritzt und die Füllmenge von dem Mitarbeiter mit einer spastischen Behinderung kontrolliert. Unter- und überfüllte Flaschen werden von ihm in Kästen aussortiert. Während der Tätigkeit sitzt der Mann auf den um 90 gedrehten Sitz seines Scooters. Im Anschluss an die Füllkontrolle durchlaufen die Flaschen die Etikettiermaschine, die zuvor noch von der gehörlosen Mitarbeiterin mit Etiketten bestückt und eingerichtet wurde. Der eigentliche Etikettiervorgang wird ebenfalls von dem Mitarbeiter mit Dysmelie kontrolliert, da sich Abfüller und Etikettiermaschine direkt nebeneinander befinden. Die etikettierten Flaschen werden abschließend automatisch vorsortiert und mittels Massenmanipulator von einem Mitarbeiter mit einer leichten Spastik in Kästen gepackt. Die mit Flaschen gefüllten Bierkästen werden von einem psychisch erkrankten Mitarbeiter von Hand auf Euro-Paletten gestapelt. Die vollen Paletten werden dann mit einem Handhubwagen oder einem Elektrogehgabelstapler in den Kühlraum der Brauerei bzw. des Brauerei-Shops gefahren. Im Brauerei-Shop können die Kunden das Bier bei einem Mitarbeiter mit einer geistigen Behinderung bestellen (für den Lieferservice) oder direkt kaufen.
Das Abfüllen und der Verkauf von alkoholfreien Getränken verläuft identisch. Nicht alkoholische Getränke werden jedoch nicht gebraut, sondern aus einem Konzentrat hergestellt, das in einem Rührwerk mit Wasser und evtl. Zuckersirup (z. B. Cola-Herstellung) vermengt wird. Nach der Vermengung wird das fertige Getränk abgefüllt.
Im Anschluss an die Abfüllung erfolgt die Reinigung der Maschinen, Handhabungseinrichtungen und der Fördereinrichtungen. Jeder Mitarbeiter übernimmt dabei Reinigungsaufgaben, die er behinderungsbedingt ausführen kann, z. B. Rollstuhlfahrer übernehmen Reinigungsarbeiten innerhalb ihres eingeschränkten Greifraumes.

Technische Hilfen:

Bei allen Maschinen, Zusatzeinrichtungen und Arbeitshilfen (Panel, akustische Signalanzeiger, PC-Steuerstand und Maschinen-Display, Podeste und Flurfördermittel) handelt es sich um Standardgeräte, die zum allgemeinen Sortiment der Hersteller gehören. Die betreffenden Zusatzeinrichtungen dienen im Allgemeinen nicht speziell dazu Funktionsausfälle oder -einschränkungen von Menschen mit Behinderungen zu kompensieren. Beispielsweise dienen optische Signale in Betrieben mit einem erheblichen Störschall dazu die Mitarbeiter auf einer anderen Sinnesebene (nicht akustisch) vor Gefahren zu warnen. In der Brauerei dienen die optischen Signale an den Maschinen speziell dazu die gehörlose Mitarbeiterin auf Störungen aufmerksam zu machen, und sie vor Gefahren zu warnen.

Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:

Arbeitsorganisation:

Die Arbeiten in der Brauerei sind so organisiert, dass die geistigen, psychischen und körperlichen Funktionsausfälle und -einschränkungen durch die Mitarbeiter, unter dem Einsatz von technischen Hilfen, selbst kompensiert werden. Die körperlichen Arbeiten, wie das Heben, Tragen und Transportieren von Lasten, werden von den psychisch erkrankten Mitarbeitern ausgeführt, da sie keine körperlichen Funktionseinschränkungen besitzen. Geistige Tätigkeiten hingegen, wie Kontrollarbeiten, Einrichtarbeiten
und Arbeiten, die eine hohe Flexibilität erfordern (Behebung von Störungen an den Maschinen usw.), werden von den körperbehinderten Mitarbeitern ausgeführt. Sie übernehmen im Prinzip die Funktion von Vorarbeitern in der Brauerei, welche die psychisch Erkrankten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit anleiten und kontrollieren. Die Tätigkeiten, die von den psychisch Erkrankten ausgeführt werden, sind vom Ablauf einfach strukturiert und wiederholen sich ständig. Überforderungen durch plötzlich auftretende Probleme werden somit vermieden.

Schlagworte

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Gehen
  • EFL - Handkoordination (rechts/links)
  • EFL - Handumwendebewegungen (rechts/links)
  • EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • EFL - Stehen (längeres/vorgeneigt/Rotation)
  • EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
  • ELA - Feinmotorik
  • ELA - Gehen
  • ELA - Handgreifkraft
  • ELA - Heben
  • ELA - Reichen
  • ELA - Stehen
  • ELA - Tragen
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Dreipunktgriff
  • ERGOS - Fingergeschicklichkeit
  • ERGOS - Handgeschicklichkeit
  • ERGOS - Handgreifkraft
  • ERGOS - Hören
  • ERGOS - Laufen (Gehen)
  • ERGOS - Reichen
  • ERGOS - Schlüsselgreifkraft
  • ERGOS - Sprechen
  • ERGOS - statisches/dynamisches Heben
  • ERGOS - Stehen
  • ERGOS - Tragen
  • IMBA - Arbeitsplanung
  • IMBA - Arbeitssicherheit
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Armbewegungen
  • IMBA - Auffassung
  • IMBA - Ausdauer (psychisch)
  • IMBA - Feinmotorik (Fußgeschicklichkeit)
  • IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
  • IMBA - Gehen/Steigen
  • IMBA - Hand-/Fingerbewegungen
  • IMBA - Heben
  • IMBA - Hören
  • IMBA - Lautabgabe/Sprechen
  • IMBA - Lernen/Merken
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Problemlösen
  • IMBA - Stehen
  • IMBA - Tragen
  • IMBA - Umstellung
  • IMBA - Verantwortung
  • IMBA - Vorstellung (Vorstellungsvermögen)
  • MELBA - Arbeitsplanung
  • MELBA - Auffassung
  • MELBA - Ausdauer (psychisch)
  • MELBA - Feinmotorik
  • MELBA - Lernen/Merken
  • MELBA - Problemlösen
  • MELBA - Sprechen
  • MELBA - Umstellung
  • MELBA - Verantwortung
  • MELBA - Vorstellung (Vorstellungsvermögen)

Referenznummer:

R/PB5213


Informationsstand: 03.05.2011