Integrationsämter ⁠/​ Inklusionsämter

Integrationsämter sind zentrale Ansprechstellen bei der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Sie unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und die betriebliche Interessensvertretung.

Integrationsämter fördern und sichern die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt, zum Beispiel durch Bildungs- und Informationsangebote und Gewährung von Förderleistungen.

In einigen Bundesländern haben sich die Integrationsämter in  „Inklusionsämter" umbenannt.

Dachverband

Integrationsämter / Inklusionsämter in den Bundesländern

In jedem Bundesland gibt es mindestens ein Integrationsamt / Inklusionsamt. In Nordrhein-Westfalen werden einzelne Aufgaben des Integrationsamtes beziehungsweise Inklusionsamtes auf Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (beziehungsweise die örtlichen Fürsorgestellen) übertragen. Welches Integrationsamt zuständig ist, richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes.

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