Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Adresse
Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt Gera

Adresse / Kontaktdaten

Puschkinplatz 7
07545 Gera
Thüringen
Deutschland
Adresse auf Google Maps anzeigen

Telefon: 0361 57 3344307 Telefax: 0361 57 3344611 E-Mail: integrationsamt.gera@tlvwa.thueringen.de Homepage: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/soziales/schwerbehinderte-menschen/integrationsamt Homepage: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/soziales/schwerbehindertenrecht/integrationsamt/erreichbarkeit Homepage: https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/

Eigendarstellung / Auszug:

Die wichtigste Aufgabe des Integrationsamtes besteht darin, dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter Menschen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern. Dafür stehen, vorbehaltlich der vorrangigen Zuständigkeit anderer Rehabilitationsträger, insbesondere folgende Leistungen zur Verfügung:

Leistungen an Arbeitgeber:

  • zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
  • zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen
  • für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sein können

Leistungen an schwerbehinderte Menschen:

  • für technische Arbeitshilfen
  • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  • zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz
  • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
  • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten
  • in besonderen Lebenslagen
  • Arbeitsassistenz
  • unterstützte Beschäftigung

Leistungen an freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen sowie an Inklusionsbetriebe

Besonderer Kündigungsschutz:
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dadurch sollen behinderungsbedingte Nachteile schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt ausgeglichen werden. Das Integrationsamt hat deshalb im Kündigungsschutzverfahren alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Arbeitsplatzes auszuschöpfen. Die Entscheidung ist unter Abwägung der jeweils berechtigten Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Menschen zu treffen.

Weiterführende Informationen

Hinweis:

Informationen: Homepage Thüringer Landesverwaltungsamt und BIH, Februar 2023

Die aktuellen Adressen aller Integrationsämter finden Sie auch auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/

Referenznummer:

R/AD19249


Informationsstand: 01.02.2023