Eigendarstellung / Auszug:
Der Landschaftsverband Rheinland als Inklusionsamt hat bestimmte Aufgaben auf die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben übertragen. Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist sie zuständig für finanzielle Hilfen zur behindertengerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die Anhörung im Sonderkündigungsschutz.
Behinderte Menschen, aber auch Arbeitgeber*innen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützungsleistungen erhalten. Hier berät und unterstützt die Fachstelle, sei es bei der behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes, im Kündigungsschutzverfahren oder beim betrieblichen Eingliederungsmanagements. Besuche des Arbeitsplatzes, Präventionsberatungen werden ebenso auf Anfrage durchgeführt wie die Bezuschussung von technischen Arbeitshilfen, KFZ-Hilfen für Beamte und Selbständige sowie finanzielle Hilfen bei außergewöhnlichen Belastungen.
Bei ausgesprochenen Kündigungen von Arbeitsverhältnisses (länger als sechs Monate) durch den Arbeitgeber bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen stehen die Fachstellen beratend, unterstützend und koordinierend zur Verfügung und geben ihre Einschätzung an das Integrationsamt beim Landschaftsverband weiter.
Aufgabenteilung des LVR-Inklusionsamtes und der Fachstellen
Im Rheinland sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben (Benennung auch Fachstellen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf, ehemals: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Rheinland (
LVR) im Bereich Arbeit und Behinderung.
Das
LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen sowie für die behinderungsgerechte Gestaltung von Räumlichkeiten des Arbeitgebers, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, aber ebenso der behinderungsgerechten Anpassung bedürfen, wie
z. B. durch Aufzüge, Rampen, Sanitäranlagen.
Die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die Menschen mit Behinderungen Menschen selbst.
Für einige finanzielle Hilfen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.