Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben berät im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben:
Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen.
Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben:
Besonderer Kündigungsschutz, Sachverhaltsermittlung zu Anträgen der Arbeitgeber auf Zustimmung zur Kündigung von Menschen mit Behinderung
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben:
- Beratung von Arbeitgebern, Menschen mit Behinderung, Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen
- Finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für einen behindertengerechten Arbeitsplatz
- Existenzgründungen von Menschen mit Behinderung (Beratung und finanzielle Hilfen)
Aufgabenteilung des LVR-Inklusionsamtes und der Fachstellen
Im Rheinland sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben (Benennung auch Fachstellen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf, ehemals: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Rheinland (
LVR) im Bereich Arbeit und Behinderung.
Das
LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen sowie für die behinderungsgerechte Gestaltung von Räumlichkeiten des Arbeitgebers, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, aber ebenso der behinderungsgerechten Anpassung bedürfen, wie
z. B. durch Aufzüge, Rampen, Sanitäranlagen.
Die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die Menschen mit Behinderungen Menschen selbst.
Für einige finanzielle Hilfen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.