Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf - Für wen sind wir da?
Für Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, erwerbstätige schwerbehinderte Menschen.
Besonderer Kündigungsschutz:
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen kündigen wollen, benötigen - von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - die vorherige Zustimmung des
LWL-Inklusionsamtes Arbeit in Münster.
Von der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf werden alle Beteiligten (betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) und falls vorhanden der Betriebsrat / Mitarbeitervertretung und die Schwerbehindertenvertretung angehört.
Bei Bedarf holt die Fachstelle Informationen von Dritten (beispielsweise von Krankenkassen, Ärzten oder Zeugenaussagen) ein.
Die Fachdienste (beispielsweise Integrationsfachdienst oder Technischer Beratungsdienst) werden, falls erforderlich, eingeschaltet. In den meisten Fällen führt die Fachstelle eine Kündigungsverhandlung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durch.
Sollte diese nicht erzielt werden, entscheidet das
LWL- Inklusionsamt Arbeit aufgrund des ermittelten Sachverhaltes.
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben:
Beratung / Prävention bei Fragen zu Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten / gleichgestellten Menschen, zum Beispiel:
Arbeitsplatzgestaltung,
Präventionsverfahren bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Störungen,
im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Förderung an schwerbehinderte / gleichgestellte Menschen:
für technische Arbeitshilfen,
zur Gründung einer selbständigen Existenz,
zum Erreichen des Arbeitsplatzes (in der Regel für Selbstständige / Beamte),
zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (in der Regel für Selbstständige / Beamte).
Förderung an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen:
zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
bei außergewöhnlichen Belastungen.
Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (
LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem
LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Zu den Leistungen gehören
- Arbeitsassistenz zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz
- technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen
- berufliche Fortbildung
- Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit
Insgesamt kann das
LWL-Inklusionsamt Westfalen (oder auch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt.