Eigendarstellung / Auszug:
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben:
Die Fachstelle berät und unterstützt Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer.
Ziel ist es, dass Menschen unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt nachgehen können. Hierzu können Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe eingesetzt werden.
Prävention und Kündigungsschutz:
Die Fachstelle berät und unterstützt Arbeitgeber und behinderte Arbeitnehmer. Ziel ist es, dass Menschen unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt nachgehen können. Bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber die Fachstelle im Betrieblichen Eingliederungsmanagement hinzuziehen.
Im besonderen Kündigungsschutz ist die Fachstelle gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe Inklusionsamt Arbeit für die Durchführung des Verfahrens verantwortlich.
Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (
LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem
LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Zu den Leistungen gehören
- Arbeitsassistenz zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz
- technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen
- berufliche Fortbildung
- Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit
Insgesamt kann das
LWL-Inklusionsamt Westfalen (oder auch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt.