Eigendarstellung / Auszug:
Zur Inklusion schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben bietet das
KVJS-Integrationsamt viele Unterstützungsmöglichkeiten.
Es fördert und sichert die Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen durch fachliche Beratung, finanzielle Unterstützung und ein großes Schulungs- und Bildungsangebot.
Das
KVJS-Integrationsamt ist für alle Fragen rund um das Thema Behinderung und Beruf" der richtige Ansprechpartner.
Eine "Schwerbehinderung" besteht ab einem Grad der Behinderung von 50.
Das Angebot des
KVJS-Integrationsamts gilt aber auch für Menschen, die von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen "gleichgestellt" wurden.
Für eine Gleichstellung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: ein Grad der Behinderung von mindestens 30, ohne Gleichstellung kann aufgrund der Behinderung kein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder behalten werden.
Hinweis:
Informationen: Homepage
KVJS und BIH, Januar 2025
Die aktuellen Adressen aller Integrationsämter finden Sie auch auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V. (vormals: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/