Eigendarstellung / Auszug:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (
BIH) ist ein Zusammenschluss von 24 Institutionen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Sie bündelt die gesetzlichen Aufgaben der Integrations- und Inklusionsämter, Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen in Deutschland.
Die
BIH setzt sich ein für die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen an einem inklusiven Arbeitsmarkt und für die Unterstützung von Menschen, die einen Gesundheitsschaden durch ein Ereignis erlitten haben, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt.
Die Geschäftsstelle ist das Bindeglied zwischen den Mitgliedern der
BIH. Sie sorgt für den Informationsfluss zwischen den Mitgliedern und Organen der
BIH (Mitgliederversammlung, Vorstand, Fachausschüsse) sowie zwischen der
BIH und ihren externen Partnern.
Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und übernimmt Aufgaben, die ihr der Vorstand beziehungsweise die/der Vorsitzende übertragen. Dazu zählt insbesondere die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte. Außerdem bereitet die Geschäftsführung Beschlüsse, Aufträge und Projekte des Vorstands und der Mitgliederversammlung vor und setzt diese um.
Hinweis:
Die aktuellen Adressen aller Integrationsämter finden Sie auch auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (
BIH) e.V.
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/