Integrationsfachdienste
Integrationsfachdienste (IFD) beraten und unterstützen insbesondere schwerbehinderte Menschen bei der beruflichen Integration.
IFD sind auch Ansprechstellen für Betriebe und Schwerbehindertenvertretung, wenn es darum geht, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu sichern oder Probleme am Arbeitsplatz zu klären. Integrationsfachdienste handeln im Auftrag der Integrationsämter, Agenturen für Arbeit oder Rehabilitationsträger.
Durch unterschiedliche Strukturen in den Bundesländern unterscheiden sich die IFD in ihren Arbeitsfeldern, ihren Zuständigkeiten und den Rahmenbedingungen sehr. Manche IFD werden ausschließlich für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen aktiv, in anderen Regionen werden auch Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen ohne anerkannte Schwerbehinderung betreut.
Integrationsfachdienste für seh- & hörbehinderte Menschen
Einige Integrationsfachdienste sind spezialisiert auf die Vermittlung und Berufsbegleitung von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen. Die Ansprechpersonen sind entsprechend ausgebildet und beherrschen zum Beispiel Gebärdensprache.
Integrationsfachdienste nach Bundesländern
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