Adresse
IFD Fachdienstliche Stellungnahmen (FdSt) Berlin und Arbeitgeberberatung

Adresse / Kontaktdaten

Martin-Hoffmann-Str. 18
12435 Berlin
Berlin
Deutschland
Adresse auf Google Maps anzeigen

Telefon: 030 68409-460 Telefax: 030 68409-4689 E-Mail: info@ifdsued.berlin Homepage: https://ifdsued.berlin/fachdienstliche-stellungnahmen/ Homepage: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/arbeit-und-behinderung-integrationsamt/integrationsfachdienste-ifd/kontakt-ifd-berlin/

Beschreibung:

Eigendarstellung / Auszug des Landesamtes für Gesundheit und Soziales:

In Berlin gibt es insgesamt sechs Integrationsfachdienste (IFD). Davon sind drei nach regionaler Zuständigkeit, analog der Berliner Arbeitsamtsbezirke Mitte, Nord und Süd tätig. In diesen Integrationsfachdiensten werden auch Beratungen und Berufsbegleitung speziell zu den Behinderungsarten Autismus-Spektrum-Störung (IFD Süd), Sehbehinderung (IFD Nord) und Epilepsie (IFD Mitte) angeboten. Weitere drei Integrationsfachdienste sind aufgrund ihrer Spezialisierungen (Begleitung von Menschen mit einer Hörbehinderung, Begleitung von schwerbehinderten Menschen zur beruflichen Selbstständigkeit sowie Erstellung von Fachdienstlichen Stellungnahmen und Arbeitgeberberatungen) berlinweit tätig.

Die Integrationsfachdienstehaben die Aufgabe:

  • schwerbehinderte und behinderte Menschen zu beraten, zu unterstützen und auf geeignete Arbeits- und Ausbildungsplätze im Auftrag der Rehabilitationsträger zu vermitteln
  • ihre Fähigkeiten einzuschätzen und ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zu erarbeiten
  • die betriebliche Ausbildung, insbesondere bei seelisch und lernbehinderten jungen Menschen, zu begleiten
  • geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Auftrag der Rehabilitationsträger zu erschließen
  • schwerbehinderte und behinderte Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten und solange erforderlich zu begleiten
  • sie psychosozial zu betreuen, im Krisenfall zu intervenieren und eine Nachbetreuung durchzuführen
  • das betriebliche Umfeld über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln zu informieren und zu beraten
  • schwerbehinderte Menschen bei der Existenzgründung zu beraten
  • Arbeitgeber zu informieren, zu beraten und zu unterstützen sowie als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, sie über Förderleistungen zu informieren und diese für sie abzuklären
  • die Bundesagentur für Arbeit bei der Berufsberatung und Berufsorientierung in den Schulen zu unterstützen.

Die Integrationsfachdienste richten sich an:

  • schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung, insbesondere geistig oder seelisch behinderte Menschen sowie Menschen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung,
  • ältere oder unzureichend qualifizierte schwerbehinderte Menschen,
  • schwerbehinderte Menschen, die nach Vorbereitung durch eine Werkstatt für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen, behinderte Menschen im Auftrage der Rehabilitationsträger.

Sie sind Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für:

Arbeitgeber: Die Integrationsfachdienste sollen Betriebe umfassend informieren und beraten, sowie in Betracht kommende Leistungen für den Arbeitgeber abklären und ihn gemäß § 193 Absatz 2 Nummer 7 und 9 SGB IX bei der Beantragung unterstützen.

Schwerbehinderte Menschen werden durch die Integrationsfachdienste bei der Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt, indem dieser Personenkreis auf geeignete Arbeitsplätze im Auftrag der Rehabilitationsträger vermittelt, beziehungsweise deren Arbeitsverhältnisse gesichert werden.

IFD Fachdienstliche Stellungnahmen

Der Integrationsfachdienst (IFD) Fachdienstliche Stellungnahmen unterstützt das Integrationsamt oder zuständige Rehabilitationsträger zu dort vorliegenden Anträgen z.B. zu besonderen außergewöhnlichen Belastungen am Arbeitsplatz, zur Beantragungen von Arbeitsassistenz oder ggf. zu anderen Anträgen für die Teilhabe im Arbeitsleben.

Die Beauftragung des IFD Fachdienstliche Stellungnahmen mit diesen Gutachten/Stellungnahmen erfolgt daher ausschließlich durch das Integrationsamt oder dem zuständigen Reha-Träger.

Bei der Beantragung von bestimmten finanziellen Leistungen schaltet das Integrationsamt den IFD für Fachdienstliche Stellungnahmen ein. Der Fachdienst klärt dann mit Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen den Umfang der besonderen Belastung bzw. mit den (schwer)behinderten Arbeitnehmer*innen oder selbständig Tätigen den Umfang der benötigten Arbeitsassistenz.

Die Stellungnahme des IFD bildet dann die Grundlage für die Entscheidung des Kostenträgers.

Weiterführende Informationen

Hinweis:

Angaben: Homepage des Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), März 2024

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/ informiert auf
ihrer Homepage ebenfalls über die Integrationsfachdienste aller Bundesländer.

Referenznummer:

R/AD30904


Informationsstand: 08.03.2024