Eigendarstellung / Auszug:
Integrationsfachdienste (IFD) sind Beratungsstellen für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung.
Die Leistungen des IFD sind gesetzlich verankert. Der IFD wird schnittstellen- und leistungsträgerübergreifend für das Integrationsamt (Begleitung, Sicherung eines Arbeitsplatzes) sowie die Rehabilitationsträger (z. B. nach medizinischer Reha) tätig. Die Koordination der Arbeit der Integrationsfachdienste liegt bei den Integrationsämtern. Bei besonderer Beauftragung ist der IFD auch in der Vermittlung von Arbeitsplätzen tätig.
Der IFD berät und begleitet schwerbehinderte Menschen:
- bei der Wiederaufnahme der Arbeit nach längerer Erkrankung
- wenn Sie Schwierigkeiten am Arbeitsplatz mit Kollegen/Kolleginnen oder Vorgesetzten haben
- bei innerbetrieblicher Umsetzung, Abmahnung oder bevorstehender Kündigung
- bei der erforderlichen Ausstattung des Arbeitsplatzes
Der IFD kann auch zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen, die nicht den Schwerbehindertenstatus haben, tätig werden. Sie müssen für die Unterstützung durch den IFD einen Reha-Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger (bei jungen Menschen meist die Bundesagentur für Arbeit) stellen.
Alle IFD-Mitarbeiter/-innen unterliegen der Schweigepflicht.