Eigendarstellung / Auszug:
Integrationsfachdienst (IFD):
Der Integrationsfachdienst ist Fachberatungsstelle zum Thema Behinderung und Arbeit und hat die Aufgabe, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sichern und zu fördern. Der Integrationsfachdienst handelt interessenneutral. Sein Ziel ist es, tragfähige Lösungen gemeinsam mit allen Beteiligten zu finden. Die Beratenden nutzen ihre weitreichenden Netzwerke, um bei Bedarf auch andere Unterstützer einzubinden. Die Beratenden im IFD unterliegen der Schweigepflicht.
Der Integrationsfachdienst arbeitet im Auftrag des LWV Hessen Integrationsamtes und der Reha-Träger.
Ganzheitliche Dienstleistung:
Die Dienstleistung des IFD besteht aus einer individuellen Beratung, die sowohl kurzzeitig als auch längerfristig sein kann. Die Dienstleistung ist für Ratsuchende kostenlos.
Der IFD wird im Einzelfall durch das Integrationsamt oder einen Reha-Träger beauftragt. Er stellt auch den Kontakt zum Integrationsamt her, wenn weitere Maßnahmen am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Zielgruppen:
Der Integrationsfachdienst berät
- schwerbehinderte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen
- Arbeitgeber*innen
- Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte
Service für Beschäftigte:
Der IFD informiert, berät und unterstützt bei
- gesundheits- und behinderungsbezogenen Problemen, die sich am Arbeitsplatz auswirken
- Konflikten am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kolleg*innen
- Veränderungen im Arbeitsumfeld, innerbetrieblicher Umsetzung
- akuten Krisensituationen
- Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit
- Fragen der beruflichen Weiterentwicklung
Service Arbeitgeber*innen:
Arbeitgeber*innen, Personalverantwortliche und betriebliche Helfer*innen/Ansprechpartner*innen können sich mit ihren Fragen an den IFD wenden.
Der IFD informiert, berät und unterstützt bei
- Fragen im Umgang mit Behinderungen und des behinderungsgerechten Einsatzes
- Begleitung von Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung
- Fragen von Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen
- Entwicklung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Zusammenhang mit Behinderungen
- Erarbeitung von Inklusionsvereinbarungen
Weitere Leistungen
Service für Arbeitslose Schwerbehinderte Menschen:
Der IFD kann im Auftrag des zuständigen Leistungsträgers (Reha-Träger, Arbeitsagentur oder Jobcenter) beraten und unterstützen, einen Arbeitsplatz zu finden.
Im Rahmen des Hessischen Perspektivprogramms HePAS kann der IFD schwerbehinderte Menschen bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes unterstützen.
Alle Mitarbeiter des IFD sind an die Schweigepflicht gebunden. Konkrete Schritte unternehmen wir nur in Absprachen mit den Ratsuchenden.