Eigendarstellung / Auszug:
Fachberatungsstelle zu den Themenkreisen Behinderung, Schwerbehinderung im Arbeitsleben Menschen mit Hörbehinderung im Arbeitsleben.
Der Integrationsfachdienst hat die Aufgabe, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sichern und zu fördern.
Der IFD wird durch das Integrationsamt oder einen Reha-Träger beauftragt.
Der Integrationsfachdienst handelt interessenneutral.
Sein Ziel ist es, tragfähige Lösungen gemeinsam mit allen Beteiligten zu finden.
Der Integrationsfachdienst berät:
schwerbehinderte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen
Arbeitgeber
Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte
HöB:
Für hörbehinderte Menschen gibt es speziell qualifizierte Beratende, die auch gebärdensprachkompetent sind.
Service für Beschäftigte und Arbeitgeber
Der IFD informiert und unterstützt bei
- gesundheits- und behinderungsbezogenen Problemen mit Auswirkung am Arbeitsplatz
- Konflikte am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen
- Veränderungen im Arbeitsumfeld
- innerbetrieblicher Umsetzung
- akute Krisensituationen
- Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit
- Fragen der beruflichen Weiterentwicklung
Service für Arbeitssuchende und Arbeitgeber:
Neben der begleitenden Tätigkeit bietet der IFD im Rahmen seines vermittelnden Dienstes auch die Erprobung und Anbahnung von Arbeitsverhältnissen für Menschen mit Behinderung und ihre potentiellen Arbeitgeber an.
Arbeitssuchende
Wir ermitteln Ihr berufliches Profil und helfen Ihnen bei Ihren Bewerbungen. Bei der Suche nach einem geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz vermitteln wir Ihnen konkrete Betriebskontakte. Eine individuelle Begleitung bei der Einarbeitung ist möglich.
Arbeitgeber*innen
Wenn Sie einen Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Mitarbeiter einrichten möchten, beraten wir Sie und ermitteln Finanzierungshilfen. Wir erstellen Ihnen Bewerber- und Arbeitsplatzprofile und treffen für Sie eine Vorauswahl geeignete Bewerber*innen.