Eigendarstellung / Auszug:

Der Integrationsfachdienst bietet persönliche Beratungen zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Hilfe umfasst auch die Begleitung und Unterstützung bei der Suche nach einem leidensgerechten Arbeitsplatzes und nach beruflichen Alternativen. Das Angebot wendet sich an behinderte, schwerbehinderte und denen gleichgestellte Menschen sowie an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gesundheitlich eingeschränkt und von Behinderung bedroht sind.

Beratung und Unterstützung erhalten auch die jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Der IFD arbeitet im Auftrag des Integrationsamtes (SGB IX) und gegebenenfalls der Rehabilitationsträger (z.B. Bundesagentur für Arbeit und Rentenversicherungsträger).Ziel ist die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von behinderten, schwerbehinderten oder gesundheitlich eingeschränkten und von Behinderung bedrohten Menschen.

Die Zuständigkeit des IFD Braunschweig umfasst die Städte Braunschweig und Salzgitter sowie die Landkreise Wolfenbüttel und Helmstedt. Maßgeblich hierfür ist der Sitz des Arbeitgebers bzw. der Ort des tatsächlichen Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin. Die Beratung durch den Integrationsfachdienst Braunschweig ist sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und deren Arbeitgeber kostenfrei.

Hinweis:

Angaben: Homepage des IFD und des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie/
Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben/Fachdienste, Februar 2024

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter bietet auf ihrer Seite eine Suchfunktion nach Integrationsfachdiensten:
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/

Referenznummer:

R/AD387716


Informationsstand: 22.02.2024