Eigendarstellung / Auszug:
Angebote:
- Beratungsstelle für hör-und hörsehbehinderte Menschen im Kreis Recklinghausen, Allgemeine Beratung
- Projekt Taubblinden-Assistenten-Ausbildung
- Rechtliche Betreuung für hör-und hörsehbehinderte Menschen im Kreis Recklinghausen und Umgebung
- Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen im Kreis Recklinghausen (außer Gladbeck)
- Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen in Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck
Zu den Aufgaben des Integrationsfachdienstes gehört:
schwerbehinderte und behinderte beschäftigte und Arbeit suchende Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, um einen geeigneten Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu finden oder zu erhalten;
Arbeitgebern und dem betrieblichen Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und sie umfassend zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.
Integrationsfachdienste können von den Integrationsämtern, den Agenturen für Arbeit und weiteren Rehabilitationsträgern beauftragt werden, um im Einzelfall tätig zu werden. Ratsuchende - d.h. schwerbehinderte und behinderte Menschen, Arbeitgeber oder das betriebliche Integrationsteam - können sich auch direkt an den Integrationsfachdienst in ihrer Nähe wenden.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Ansprechpersonen und Kontakte finden Sie auf der Homepage unter den Punkten "Beratungsstelle" und "Dolmetscherdienst"
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter bietet auf ihrer Seite eine Suchfunktion nach Integrationsfachdiensten:
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/
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