Adresse
Integrationsfachdienst für den Rhein-Erft-Kreis und den Kreis Euskirchen

Adresse / Kontaktdaten

Dieselstr. 4
50354 Hürth
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Telefon: 02233 2018-0 Telefax: 02233 2018-19 E-Mail: info@ifd-erftkreis.de Homepage: http://www.ifd-rhein-erft-kreis.de Homepage: https://www.lvr.de Homepage: https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/

Beschreibung:

Eigendarstellung / Auszug:

Der Integrationsfachdienst ist zuständig für den Rhein-Erft-Kreis und den Kreis Euskirchen.
Er ist ein Beratungsangebot und bietet Ihnen Informationen und Hilfestellungen für die Unterstützung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei versteht sich der Integrationsfachdienst als Partner der schwerbehinderten Arbeitnehmer und gleichermaßen der Arbeitgeber.

Ziel ist die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Wir arbeiten bei Bedarf eng zusammen mit der Agentur für Arbeit, Jobcentern, den örtlichen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben, Ärzten sowie anderen Fachdiensten und Trägern der beruflichen Rehabilitation.

Begleitung und Vermittlung Arbeitnehmer und Auszubildende

Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitnehmer und Auszubildende, die Schwierigkeiten an ihrem Arbeitsplatz haben, bei betrieblicher Umsetzung oder bei Abmahnung bzw. (drohender) Kündigung.
Der Integrationsfachdienst Schwerpunkt Berufsbegleitung

  • Ist ein Dienstleistungsangebot für schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen im Arbeitsleben sowie für deren Arbeitgeber.
  • Arbeitet behinderungsspezifisch. Der IFD verfügt über spezialisierte Fachkräfte für Menschen mit einer seelischen Erkrankung, mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung sowie für Menschen mit Sinnesbehinderungen.
  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sich bei den Möglichkeiten zur Unterstützung schwerbehinderter, behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse aus.

Begleitung und Vermittlung Schüler

Mit dem Programm "STAR Schule trifft Arbeitswelt" unterstützt der Integrationsfachdienst den Übergang von der Schule in den Beruf. Durch verschiedene Elemente der beruflichen Orientierung, wie z. B. Potenzialanalysen, Berufsfelderkundungen, Praktika und Elternarbeit wird geschaut, welche Wege für den Jugendlichen nach der Schulzeit in Frage kommen.
Hier ist der Integrationsfachdienst Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und weitere, am Prozess beteiligte Personen und gestaltet intensiv mit an der Berufswegeplanung.

Begleitung und WfbM-Beschäftigte

Der Integrationsfachdienst arbeitet eng mit Werkstätten für behinderte Menschen - kurz WfbM - zusammen. Der IFD unterstützt dabei die Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen, die aus Sicht der Werkstatt für den allgemeinen Arbeitsmarkt geeignet sind, bei der Vorbereitung (z. B. durch Praktika) und Überleitung auf einen Arbeitsplatz. Hier arbeiten wir eng mit dem Sozialen Dienst der Werkstatt zusammen und begleitet nach gemeinsamer Absprache die nächsten Schritte. Ziel ist die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende Vorbereitung und passgenaue Vermittlung.

Informationen für Arbeitgeber

Der Integrationsfachdienst steht Arbeitgebern jederzeit zur Verfügung. Wir beraten und unterstützen bei der den Anforderungen des Arbeitspatzes entsprechender Einstellung von schwerbehinderten, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen. Auch bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen unterstützen wir die Betriebe, beispielsweise bei behinderungsbedingten Schwierigkeiten im Rahmen einer Beschäftigung.

Der Integrationsfachdienst mit Schwerpunkt „Vermittlung“ ist ein Angebot für Arbeitgeber, die einem Menschen mit einer Behinderung oder einem Rehabilitanden den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen möchten. Der Integrationsfachdienst wird dabei von den Reha-Trägern mit der Vermittlung beauftragt.
Die Beratung ist kostenfrei. Der Integrationsfachdienst kommt gerne zu Ihnen vor Ort in Ihr Unternehmen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit dem Integrationsfachdienst. Sollte die Beteiligung weiterer Stellen erforderlich werden, kann der Integrationsfachdienst dies koordinieren.

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Sinnesbehinderungen (Hör- oder Sehbehinderung) haben, stellen wir für Sie den Kontakt zu den entsprechenden Fachdiensten her.

Weiterführende Informationen

Hinweis:

Angaben: Homepage des IFD, Februar 2024

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter bietet auf ihrer Seite eine Suchfunktion nach Integrationsfachdiensten:
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/

Referenznummer:

R/AD44515


Informationsstand: 22.02.2024