Direkt zum Inhalt

Eigendarstellung / Auszug:

Der IFD steht allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen (möchten), zur Seite. Er berät bei Neueinstellungen und bleibt auch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages Ansprechperson. Arbeitgeber/innen, Vorgesetzte und Kolleg/innen erhalten vom IFD Informationen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen, zum Beispiel in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit.

Auch wenn es um die Klärung möglicher finanzieller Leistungen geht, informiert und berät der IFD Arbeitgeber/innen sowie Menschen mit Behinderung. Er bespricht mit ihnen mögliche technische Anpassungsbedarfe zur Ausübung einer Tätigkeit und leistet bei der Antragstellung Unterstützung.

Fachdienste / Ansprechpartner für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung

Alle Integrationsfachdienste des Landschaftsverband Westfalen-Lippe verfügen über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung bzw. können diese mit hinzuziehen.

Hinweis:

Angaben: Homepage des IFD, Dezember 2024 Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter bietet auf ihrer Seite eine Suchfunktion nach Integrationsfachdiensten: https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/

Referenznummer:

R/AD19932


Informationsstand: 16.12.2024