Eigendarstellung / Auszug:


Im Mittelpunkt der Arbeit der Integrationsfachdienste (IFD) stehen Menschen mit einer psychischen, hirnorganischen und/oder neurologischen Behinderung, Menschen mit einer kognitiven Einschränkung, mit einer Behinderung im Hören oder Sehen sowie mit einer umfänglichen Körper- oder Mehrfachbehinderung. Der IFD berät und informiert diesen Personenkreis in herausfordernden Arbeitssituationen, bei Fragen zu technischen und/oder organisatorischen Anpassungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz und vermittelt bei Bedarf entsprechend weiter.

Der IFD steht allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen (möchten), zur Seite. Er berät bei Neueinstellungen und bleibt auch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages Ansprechperson. Arbeitgeber:innen, Vorgesetzte und Kolleg:innen erhalten vom IFD Informationen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen, zum Beispiel in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit.

Fachdienste / Ansprechpartner für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung

Alle Integrationsfachdienste des Landschaftsverband Westfalen-Lippe verfügen über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung bzw. können diese mit hinzuziehen.1

Hinweis:

Angaben: Homepage des IFD, Februar 2024 Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter bietet auf ihrer Seite eine Suchfunktion nach Integrationsfachdiensten: https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/

Referenznummer:

R/Adsz52


Informationsstand: 22.02.2024