Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Berufsbegleitender Dienst (BBD) des Integrationsfachdienstes
Wir beraten und unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei:
- Konflikten mit Kollegen und Vorgesetzten
- Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit
- Leistungsproblemen am Arbeitsplatz
- persönlichen Problemen, die sich unmittelbar auf das Arbeitsleben auswirken
- drohender Kündigung oder Umsetzung im Betrieb
- betrieblichem Eingliederungsmanagement nach §84 SGB IX (§ 167 SGB IX-neu)
- Zusammenarbeit mit Fachärzten, Kliniken sowie Reha- und Leistungsträgern
Unsere Angebote für Arbeitgeber:
- Beratung und Vermittlung bei sozialen Konflikten im Betrieb
- Unterstützung und Beratung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bei längerer Erkrankung von Mitarbeitenden
- Entwicklung gemeinsamer Lösungsstrategien bei Leistungserprobung
- Information über finanzielle Hilfen und rechtliche Möglichkeiten
- Information über Behinderung und psychische Erkrankung
- Coaching und Beratung bei Personalproblemen
Fachvermittlungsdienst des Integrationsfachdienstes
Der Integrationsfachdienst - Vermittlung (IfD-V) hat zum Ziel Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer psychischen Erkrankung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen zu vermitteln.
Der IfD-V unterstützt deshalb deshalb aktiv arbeitsuchende und behinderte Menschen durch gezielte Stellenakquisition, Analyse der Fertigkeiten und Fähigkeiten, Optimierung der Bewerbungsunterlagen und Strategien für eine gute Bewerbung.
Die persönliche und individuelle Beratung ist sehr wichtig, denn vieles lässt sich leichter im vertrauten Gespräch klären, als in großen Seminargruppen. Die Beratung des IfD-V lässt daher viel Raum für die jeweils persönliche Lebenssituation und beschränkt sich meistens nicht auf eine reine Arbeitsvermittlung.
In Kontakten mit Arbeitgebern werden Ängste und falsche Vorstellungen über eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen abgebaut und Betrieben wertvolle Mitarbeiter für offene Stellen vorzuschlagen. Oft wirken sich Handicaps gar nicht direkt am Arbeitsplatz aus oder es gelingt wichtige Teilfähigkeiten in den Vordergrund zu stellen, die für Betriebe sehr interessant sind. Hier spielen Förderinstrumente eine große Rolle, die der IfD-V im Vorfeld einer Beschäftigungsaufnahme mit der Arbeitsagentur und den Argen abklären und auf den Weg bringen kann.
Übergang Schule - Beruf
Seit 2009 sind die Integrationsfachdienste im Rahmen des Landesprogramms „Übergang von der Schule zum Beruf“ beauftragt, beeinträchtigte sowie behinderte Schülerinnen unf Schüler individuell beim Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Eine enge Kooperation mit den Schulen und den beteiligten Personen der Arbeitsagenturen, den Werkstätten für behinderte Menschen und den vor Ort ansässigen Betrieben wird durch den ÜSB als Voraussetzung geschaffen.
Übergang Schule - Beruf soll frühzeitig eine zielgenaue berufliche Orientierung geben und den jungen Teilnehmern die Möglichkeiten der Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzeigen.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Die Kontaktangaben des Integrationsfachdienstes können sich ändern. Über die aktuellsten Kontaktdaten und Zuständigkeitkeiten der Integrationsfachdienste informiert das Integrationsamt Rheinland-Pfalz.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter bietet auf ihrer Seite eine Suchfunktion nach Integrationsfachdiensten:
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/
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