Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Integrationsfachdienst – IFD
Das Beratungsangebot des Integrationsfachdienstes (IFD) der AWO Gemeindepsychiatrie gGmbH in Neuwied besteht bereits seit mehr als 25 Jahren und richtet sich an Menschen, die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder psychischen Beeinträchtigung Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden oder den vorhandenen Arbeitsplatz zu behalten.
Berufsbegleitender Dienst BBD
Speziell im berufsbegleitenden Dienst (BBD) werden schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen während ihrer beruflichen Tätigkeit begleitet, betreut und unterstützt. Das Mitarbeiterteam steht sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern bei Fragen und Problemen zur Verfügung.
Wir stützen uns auf jahrelange Erfahrungen im Integrationsfachdienst sowie auf ein erprobtes und funktionsfähiges Netzwerk mit allen Beteiligten in der Region, die relevant für die Aufgabe und die Zielgruppe sind.
Berufsbegleitende Dienste orientieren sich an der übergeordneten Zielsetzung des SGB IX und sollen somit zur Förderung der „Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ von Menschen mit Behinderungen beitragen (§ 1 SGB IX).
Die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben ist das Hauptziel der Berufsbegleitung (IFD-BBD).
Im § 193 SGB IX sind weitere Aufgaben des IFD benannt:
Information, Beratung und Unterstützung von z. B. Arbeitgebern und betrieblichen Integrationsteams bezüglich der zuvor genannten Aufgabenbereiche
Auf- bzw. Ausbau und Pflege von Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Koordinierung der Netzwerkprozesse
Zielgruppe:
Zielgruppe des Berufsbegleitenden Dienstes sind Menschen mit Schwerbehinderungen und ihnen gleichgestellte Personen sowie Personen mit einer fachärztlichen Bescheinigung, die bei der Sicherung und Ausübung eines möglichst dauerhaften Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch professionelle Begleitung und Beratung unterstützt werden. Die Ansatzpunkte des Dienstleistungsauftrages sind ausschließlich Probleme im Arbeitsleben.
In diesem Zusammenhang unterstützen die Berufsbegleitenden Dienste sowohl schwerbehinderte Menschen, ihnen Gleichgestellte, seelisch und psychisch Beeinträchtigte als auch Arbeitgeber.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Die Kontaktangaben des Integrationsfachdienstes können sich ändern. Über die aktuellsten Kontaktdaten und Zuständigkeitkeiten der Integrationsfachdienste informiert das Integrationsamt Rheinland-Pfalz.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter bietet auf ihrer Seite eine Suchfunktion nach Integrationsfachdiensten:
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/
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