Projektart: Gefördertes Projekt
Modellprojekt: Kombinierte finanzielle und fachliche Leistungen zur Unterstützung der Integration von Werkstattbeschäftigten in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes

Beschreibung / Inhalte

Unabhängig von der Verfügbarkeit individueller (häufig kurzfristiger) Fördermöglichkeiten stellt der Übergang von einem WfbM-Arbeitsplatz auf einen Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt trotz intensiver Vorbereitung in der Praxis einen sehr großen Schritt - sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betriebe - dar. Nach Erfahrung des Integrationsamtes kann dieser Übergang nur dann gelingen, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber vom Integrationsfachdienst langfristig intensiv beraten und betreut werden und die Arbeitgeber während dieses Prozesses einen verlässlichen und langfristigen finanziellen Ausgleich für die damit verbundenen Anwendungen erhalten.

Im Regelfall kann bei einer herkömmlichen IFD-Vermittlung einer Person mit Schwerbehinderung auf einen Arbeitsplatz des allgemeinen Arbeitsmarktes von einer Einarbeitungszeit von 6-12 Monaten ausgegangen werden. Die Erfahrungen des Integrationsamtes und der IFD zeigen, dass diese Einarbeitung bei besonderen Zielgruppen (z. B. Abgänger aus Förderschulen oder Werkstätten) deutlich mehr Zeit und intensive Begleitung erfordert. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen soll das Modellprojekt implementiert werden.

Das vorgeschlagene Modell enthält sowohl für die Menschen mit Behinderung als auch deren Arbeitgeber fachliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die miteinander kombiniert werden sollen. Darüber hinaus können - je nach Lage des Einzelfalls - andere, bereits existierende Förderungen in Frage kommen.

Die finanzielle Förderung wird in Form eines pauschalen monatlichen Lohnkostenzuschusses an den Arbeitgeber erbracht. Zur Festlegung der Pauschale wurde die durchschnittliche Entlohnung in einfachen (Helfer-) Tätigkeiten in Vollzeitbeschäftigung in Handwerk und Dienstleistung zugrunde gelegt - bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich der Zuschuss entsprechend. Die vorgeschlagene Pauschale entspricht dabei einem durchschnittlichen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber in Höhe von etwa 30-35% der Arbeitgeberbrutto-Lohnkosten.

Die Umsetzung der IFD-Beauftragungen (Beauftragung und Abrechnung) sowie der Zuschüsse an die Betriebe (Lohnkostenzuschüsse) wird über das Integrationsamt abgewickelt, da hier die entsprechenden Strukturen (IFD-Abrechnung, Zuschüsse an Betriebe und Integrationsprojekte) bereits existieren und nicht erst neu aufgebaut werden müssen. Die relevanten Daten des Modellprojekts werden im Sozialdezernat dokumentiert. Es soll in regelmäßigen Abständen dem Sozialausschuss berichtet werden.
Das Modell ist im Januar 2008 gestartet und soll zunächst 2 Jahre laufen. Auf der Basis der Auswertung der gemachten Erfahrungen soll dann geprüft werden, ob das Modell in dieser oder in einer abgewandelten Form fortgesetzt werden kann.

Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

Beginn:

01.01.2008


Abschluss:

31.12.2010


Projektleitung:

  • Fonck, Thomas

Institutionen:

Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: 0221 809-0 E-Mail: post@lvr.de

Weitere Informationen:
Thomas Fonck
Telefon: 0221 809 7220 E-Mail: thomas.fonck@lvr.de

Referenznummer:

R/FO3673


Informationsstand: 31.01.2020