Jobcenter & SGB-II-Träger
Mit dem Begriff Jobcenter werden die gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eines kommunalen Trägers – zum Beispiel einer Stadt – bezeichnet.
Die Jobcenter betreuen erwerbsfähige Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben (Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende, vormaliger Begriff: Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV) und nicht erwerbsfähige Menschen, die mit erwerbsfähigen Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Weitere Aufgaben:
- Sie vermitteln erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher an potenzielle Arbeitgebende.
- Sie fördern Eingliederungsmaßnahmen und berufliche Weiterbildungen.
- Sie unterstützen ihre Kundinnen und Kunden bei speziellen Problemen, zum Beispiel durch Suchthilfe, Schuldnerberatung oder psychosoziale Betreuung.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kommunalen Träger der Jobcenter sind finanziell für unterschiedliche Grundsicherungsleistungen zuständig:
- Die BA sichert den Lebensunterhalt der Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte zahlt sie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem stellt sie Gelder für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung.
- Die Kommunen übernehmen unter anderem die Mieten und die Betriebskosten für das Wohnen von Hilfebedürftigen. Außerdem arbeiten sie mit Einrichtungen zusammen, die beispielsweise die Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung stellen.
Wichtig: Nicht zuständig sind die Jobcenter für hilfebedürftige Menschen, die weder erwerbsfähig noch Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind. Hier kommt die Unterstützung in Form von Sozialhilfe vom Sozialamt. Rechtsgrundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Stärkere Einbindung bei der Rehabilitation
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sind die Jobcenter seit Januar 2022 stärker als bisher in das Reha-Geschehen einbezogen. Jobcenter können nun Rehabilitandinnen und Rehabilitanden so fördern wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Um die Leistungen der Jobcenter und Rehabilitationsträger im Sinne der betroffenen Menschen zu koordinieren und abzustimmen, werden die Jobcenter verbindlich am sogenannten Teilhabeplanverfahren beteiligt.
Jobcenter vor Ort
Für die Suche nach dem örtlichen Jobcenter können Sie die Suche nach regionalen Dienststellen auf der Seite der Arbeitsagentur nutzen, die hauptverantwortlich über diese Adressen informiert.
Auch bei REHADAT finden Sie Adressen der Jobcenter. Da sich aufgrund ständiger Veränderungen innerhalb kommunaler Verwaltungsstrukturen die Kontaktangaben der Jobcenter häufig ändern, empfiehlt es sich jedoch, die Suche der Arbeitsagentur zu nutzen, da nur dort der aktuellste Stand der Adressen abgebildet werden kann.