Jobcenter & SGB-II-Träger
Mit dem Begriff Jobcenter werden die gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eines kommunalen Trägers – zum Beispiel einer Stadt – bezeichnet.
Die Jobcenter betreuen Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben (Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. Bürgergeld).
Stärkere Einbindung bei der Rehabilitation
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sind die Jobcenter seit Januar 2022 stärker als bisher in das Reha-Geschehen einbezogen. Die Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden soll damit verbessert werden.
In den Jobcentern erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte künftig Zugang zu sozialintegrativen Leistungen neben einem Reha-Verfahren, um ihnen eine nachhaltige Eingliederung, aber auch den Zugang zu sozialer Teilhabe zu ermöglichen. Dazu gehören kommunale Leistungen wie die Schuldner- und Suchtberatung und das neue mit dem Teilhabechancengesetz geschaffene Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung im SGB II und SGB III sollen ausgebaut und somit die Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt erhöht werden. Um die Leistungen der Jobcenter und Rehabilitationsträger im Sinne der betroffenen Menschen zu koordinieren und abzustimmen, werden die Jobcenter verbindlich am sogenannten Teilhabeplanverfahren beteiligt. (Info: BMAS, Dezember 2021)
Jobcenter vor Ort
Für die Suche nach dem örtlichen Jobcenter können Sie die Suche nach regionalen Dienststellen auf der Seite der Arbeitsagentur nutzen, die hauptverantwortlich über diese Adressen informiert.
Auch bei REHADAT finden Sie Adressen der Jobcenter. Da sich aufgrund ständiger Veränderungen innerhalb kommunaler Verwaltungsstrukturen die Kontaktangaben der Jobcenter häufig ändern, empfiehlt es sich jedoch, die Suche der Arbeitsagentur zu nutzen, da nur dort der aktuellste Stand der Adressen abgebildet werden kann.