Eigendarstellung / Auszug:
Der Übergang von Schule in die Arbeitswelt stellt für viele Jugendliche eine besondere Herausforderung dar. Fehlende oder nicht ausreichende Schulabschlüsse, soziale
bzw. familiäre Hemmnisse, mangelnde Motivation und Resignation sind nur einige Gründe, die Jugendliche und Eltern bei der Berufswahl teilweise überfordern können.
Die Unkenntnis über die vorhandenen lokalen und regionalen Hilfsangebote führt Jugendliche häufig in Warteschleifen oder sogar in die Jugendarbeitslosigkeit, die einen Bruch in der dauerhaften beruflichen Integration bedeuten können.
Die Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit, die Gewinnung von Fachkräften und die Sicherung von Arbeitsplätzen sind wichtige Standortfaktoren für einen starken Wirtschaftsstandort. Das Arbeitsbündnis Jugend und Beruf im Landkreis Biberach ist sich dieser besonderen Verantwortung gegenüber den Jugendlichen, den Eltern, den Schulen wie auch der regionalen Wirtschaft bewusst.
Eine zielorientierte und auf Dauer angelegte berufliche Integration auf dem Arbeitsmarkt stellt die Basis eines selbstbestimmenden und existenzsichernden Lebens.
Im Landkreis Biberach sind für die Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Jugendlichen die örtliche Agentur für Arbeit (
SGB III), das Jobcenter des Landkreises Biberach (
SGB II), die Sozialhilfe im Rahmen des
SGB XII sowie das Jugendamt (
SGB VIII) zuständig.
Die Kooperationspartner machen es sich deshalb zur Aufgabe, die durch die Aufgabentrennung vorhandenen Schnittstellen zu definieren, zu differenzieren und zu harmonisieren.
Sie haben sich zum Ziel gesetzt, die Übergänge in die Arbeitswelt für die am Berufswahlprozess beteiligten Personen transparenter und überschaubarer zu machen. Dies bedeutet neben einer konsequenten Zusammenarbeit, eine enge Verzahnung und Koordinierung untereinander und eine für die Öffentlichkeit klare und nachvollziehbare Struktur nach außen. Durch die engmaschige Zusammenarbeit soll ein frühzeitiges Erkennen von individuellen Handlungsbedarfen gewährleistet sein, Benachteiligungen vermieden oder auch korrigiert werden.
Zielgruppe
Zielgruppe dieser Vereinbarung sind förderungsbedürftige junge Menschen unter 25 Jahre. Unerheblich ist, ob sie ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos sind. Die oben genannten Institutionen setzen sich ebenfalls zum Ziel, sich intensiv um die berufliche Förderung und damit auch sozialer Integration- von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Landkreis Biberach im Rahmen der jeweiligen Rechtsprechung einzusetzen und die Hilfsangebote abzustimmen. Weiterhin setzen sich die Unterzeichner der Kooperation ausdrücklich für die soziale, schulische wie auch berufliche Integration von behinderten Jugendlichen ein.