Kammern

Die Kammern vertreten das Interesse der ihnen zugehörigen Betriebe und Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen.

Ihren Mitgliedsunternehmen bieten sie Serviceleistungen, Unterstützung und Beratung in Bereichen wie Standortpolitik, Recht, Existenzgründung, Aus- und Weiterbildung. Sie beraten meistenteils auch zu den Themen Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Kammern mit Fach- oder Inklusionsberatung

Einige Kammern bieten ihren Mitgliedsunternehmen durch speziell geschulte Fachkräfte eine Inklusionsberatung an, die Betriebe und Beschäftigte bei Fragen zu Behinderung, Ausbildung und Arbeitsplatz unterstützt.

Aber auch viele Kammern ohne spezielle Inklusionsberatung informieren über ihre Webseiten und  durch Ansprechpersonen zu verschiedenen Aspekten der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Dabei liegen die Beratungsschwerpunkte überwiegend in den Bereichen Ausbildungsberatung und Arbeitsrecht, doch zunehmend auch im Bereich Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung. 

Mit Einführung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ist in einigen Bundesländern die Inklusionsberatung  der Kammern in die Aufgaben der EAA übergegangen. Alle derzeit bekannten EAA-Adressen werden offiziell auf einer Seite der BIH veröffentlicht, s. Abschnitt unten auf dieser Seite. REHADAT vermerkt, soweit bekannt, wenn eine Inklusionsberatungsstelle der Kammern auf ihre neue oder zusätzliche Funktion als EAA hinweist.

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Tipp für Kammerbetriebe: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Beratung zum Thema Arbeit und Behinderung finden Kammerbetriebe auch bei den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber. Diese informieren, beraten und unterstützen insbesondere Klein- und Mittelbetriebe bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen. Die im Jahr 2022 neu eingeführten Ansprechstellen sind in einigen Fällen bei den Kammern eingerichtet, die oftmals Expertise zum Thema im Haus aufgebaut haben. Bei einigen Kammern zeichnet sich ab, dass die Funktion der bzw. des Inklusionsbeauftragten mit der Funktion der Einheitlichen Ansprechstelle verknüpft wird. Weitere Infos und Adressen:

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