Eigendarstellung / Auszug:
Die Handwerkskammer Cottbus wurde im Jahre 1953 vom Gesetzgeber als öffentlich-rechtliche Körperschaft zur Durchführung von Selbstverwaltungsaufgaben im Bereich der Handwerkswirtschaft errichtet.
Der Kammerbezirk umfasst den südlichen Teil des Landes Brandenburg. Neben den hoheitlichen Aufgaben, die ihr als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Staat übertragen wurden, z. B. Abnahme von Prüfungen, Regelung der Berufsausbildung, Aufsicht über Kreishandwerkerschaften und Innungen, Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, Führung der Handwerksrolle und Lehrlingsrolle bietet die Kammer in zahlreichen Einrichtungen ein umfassendes Angebot an Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten und eine breite Palette von Dienstleistungen zur Unternehmensberatung und -betreuung. Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Handwerkskammer ist die Handwerksordnung sowie die Satzung der Handwerkskammer Cottbus.
Über 10.300 Handwerksunternehmen sind derzeit im Cottbuser Kammerbezirk aktiv. Das Einzugsgebiet umfasst die vier Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie Elbe-Elster und die kreisfreie Stadt Cottbus. Knapp 1.800 Berufsausbildungsverhältnisse sind im Kammerbezirk registriert.
Als regionale Dachorganisation vertritt die Handwerkskammer auf allen Ebenen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Lebens konsequent die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe.
Hinweis:
Alle Handwerkskammern finden Sie aktuell auf der Seite des
Zentralverband des Deutschen Handwerk e.V.
https://www.zdh.de